Qualitätsvorgaben

TK fordert den Ärzte-Check

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat die Koalition aufgefordert, einheitliche Qualitätsvorgaben für die Arbeit von Ärzten zu erlassen.

Dann könne die Kasse ihre Versicherten vor schlechten Ärzten warnen, sagte TK-Chef Jens Baas der "Wirtschaftswoche". Heute dürften Kassen keine Empfehlung aussprechen.

Baas: "Mangels amtlicher Kriterien könnte uns jede nicht empfohlene Klinik verklagen."

Zugleich empfahl er, die Praxisgebühr für Patienten wieder einzuführen, die ohne Überweisung zum Spezialisten gehen. Die Steuerung der Patienten sei richtig, so Baas.

Dafür sei aber eine höhere Summe als die früher zu zahlenden zehn Euro nötig. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesundheitspolitik im Rückspiegel

„Das war ein schwieriges Jahr“

Gesetzliche Krankenkassen

Streit um GKV-Sparpaket: Bundesregierung bietet Kompromiss an

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 24.06.201311:27 Uhr

Wo bleiben Qualitätsvorgaben für GKV-Kassen?

Denn wir Ärztinnen und Ärzte dürfen doch auch nicht vor schlechten Kassen und miserablen Leistungsprofilen warnen. Bisher stand die Techniker Krankenkasse (TK) in Bezug auf Impfmanagement und Zusatzleistungen recht gut da. Aber Jens Baas als TK-Vorstand sollte sich doch mal anhören, wie seine Service-Hotline (und auch andere GKV-Kassen) zu besinnungslosem Arztwechsel und Direktkontakt bei Fach- und Spezialärzten selbst bei Bagatellsymptomen raten, weil die Mitarbeiter/-innen nicht über eine Heilkundeerlaubnis verfügen.

Die Praxisgebühr für Patienten wieder einzuführen zu wollen, ist eine ziemlich verschnarchte Forderung. Wir Vertragsärzte haben das 9 Jahre lang mitgemacht und beim Verwaltungsaufwand draufgezahlt. Eine vernunftgeleitete Steuerung der Überweisungsströme wird es nur bei einem grundsätzlich verpflichtenden Primärarztsystem geben. Notfälle natürlich ausgenommen. Aber bis dahin wäre es doch ein Kernaufgabe der GKV-Kassen s e l b s t, ihre Mitglieder endlich mal darauf hinzuweisen, dass man als Patient erst einmal jemanden fragen sollte, der sich damit auskennt und gezielt überweisen kann - falls nötig! Eine überhöhte Praxisgebühr ist m. E. sozial diskriminierend, ausgrenzend und illegitim.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein älterer Herr, der einen medizinischen Fragebogen ausfüllt.

© buritora / stock.adobe.com

Metaanalyse

Subjektive Krankheitsbelastung bei Krebs prognostisch relevant

Eine junge Frau fasst sich an ihren schmerzenden Ellenbogen.

© Rabizo Anatolii / stock.adobe.com

Laterale Ellbogenschmerzen

Diese sechs Kriterien sprechen gegen einen „Tennisarm“

Eine Ärztin hält einen Reagenzstreifen zur Analyse einer Urinprobe in der Hand.

© H_Ko / stock.adobe.com

Risikofaktoren identifiziert

Für wen könnten Harnwegsinfekte gefährlich werden?