„Vorstellungen liegen weit auseinander“

Tarifgespräche für Ärzte an kommunalen Kliniken: Auch dritte Runde ohne Ergebnis

Marburger Bund und kommunale Krankenhausarbeitgeber liegen bei den Gehaltszuwächsen weiter deutlich auseinander – immerhin: Ein neuer Gesprächstermin ist vereinbart.

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In Streiklaune: Etwa 4.000 Ärztinnen und Ärzte machten Ende März bereits in München ihrem Unmut über die Arbeitsbedingungen in den kommunalen Kliniken Luft.

In Streiklaune: Etwa 4.000 Ärztinnen und Ärzte machten Ende März bereits in München ihrem Unmut über die Arbeitsbedingungen in den kommunalen Kliniken Luft.

© Oliver Berg/picture alliance

Berlin. Bei den laufenden Tarifverhandlungen für die rund 55.000 Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern zeichnet sich auch nach der dritten Verhandlungsrunde kein Ergebnis ab. Beide Seiten – die Gewerkschaft Marburger Bund (MB) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) – schoben sich dafür am Dienstag gegenseitig die Schuld zu.

Die Ärztegewerkschaft habe sich verhandlungsbereit gezeigt, aber eine weitgehend verhandlungsunfähige Gegenseite erlebt, sagte der Verhandlungsführer des Marburger Bundes, Christian Twardy. „Die Vorschläge des VKA erfüllen nicht ansatzweise die Erwartungen unserer Mitglieder.“

„Erwartungen nicht ansatzweise erfüllt“

Die Gewerkschaft fordert eine Gehaltserhöhung im Umfang der Inflationsentwicklung seit Oktober 2021 plus 2,5 Prozentpunkte obendrauf.

Der Verhandlungsführer seitens der VKA, Wolfgang Heyl, erklärte, beide Seiten hätten sich zwar punktuell angenähert. Dennoch hätten die Vorstellungen „letztlich noch zu weit voneinander entfernt“ gelegen. Die Gehaltsforderungen des Marburger Bundes überstiegen die Leistungsfähigkeit der kommunalen Krankenhäuser. Der VKA strebe einen Abschluss an, der für die kommunalen Arbeitgeber wirtschaftlich verkraftbar sei, so Heyl.

VKA: Abschluss muss wirtschaftlich verkraftbar sein

Laut Marburger Bund bietet die Arbeitgeberseite in den laufenden Verhandlungen bislang eine lineare Erhöhung der Arztgehälter um zwei Prozent ab dem 1. Januar 2024 sowie mögliche zusätzliche Einmalzahlungen, die als Inflationsausgleich dienen sollen, jedoch nicht die gesetzlich mögliche Summe von 3.000 Euro ausschöpfen sollen. Die Laufzeit des neuen Entgeltvertrages soll 15 Monate betragen.

Die Tarifparteien einigten sich darauf, am 26. und 27. April 2023 zu einem vierten Verhandlungstermin zusammentreffen. MB-Vize Dr. Andreas Botzlar betonte, sollte es weitere Verzögerungen der Verhandlungen durch die Arbeitgeber geben, seien die Ärztinnen und Ärzte „willens und in der Lage, ihre Kampfbereitschaft erneut unter Beweis zu stellen“. (hom)

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