Bundeskabinett
Tattoo-Entfernung künftig nur durch qualifizierte Ärzte
BERLIN. Das Bundeskabinett hat nach Angaben der Bundesärztekammer nun eine Verordnung des Bundesumweltministeriums zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts verabschiedet.
Danach darf die Entfernung von Tätowierungen mit Lasern oder vergleichbaren hochenergetischen Verfahren in Zukunft nur noch von qualifizierten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden. (maw)