KV Hamburg

Terminservice-Gesetz: Vertreter uneins über Härte des Protests

Gesundheitsminister Spahn hat Ärzte zur Mäßigung in der Diskussion über das TSVG gemahnt. Hamburgs KV-Delegierte wollen davon nichts hören. Doch eine harte Linie findet nicht nur Zustimmung.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Harsche Kritik: Die Vorgaben im Terminservice- und Versorgungsgesetz sorgen unter Ärzten weiter für Diskussionen.

Harsche Kritik: Die Vorgaben im Terminservice- und Versorgungsgesetz sorgen unter Ärzten weiter für Diskussionen.

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HAMBURG. Die Vorgaben im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sorgen unter Ärzten weiter für Diskussion – in aller Regel mit harscher Kritik an den geplanten gesetzgeberischen Eingriffen. Weniger einheitlich zeigen sich Ärzte bei der Frage, welche Reaktion sie jenseits von Resolutionen und Diskussionen in den eigenen Reihen zeigen sollten.

Deutlich wurde dies auf der jüngsten Vertreterversammlung der KV Hamburg. KV-Vorstand Walter Plassmann stellte die schon bekannten und die mit dem Kabinettsentwurf neu hinzugekommenen Eingriffe vor, die mit dem TSVG auf die niedergelassenen Ärzte und ihre Körperschaft zukommen.

Zwei Beispiele:

  • Bedarfsplanung: Die Aufsicht soll künftig das Recht erhalten, die Bedarfsplanung nicht nur in ländlichen, sondern auch in "strukturschwachen" Gebieten aufzuheben und Entscheidungen der Zulassungsgremien zu kassieren. "Wir werden das nicht hinnehmen", kündigte Plassmann Widerstand – mit Unterstützung der Krankenkassen – an. Denn mit dieser Regelung könne die Aufsicht gleich die Arbeit des Selbstverwaltungsgremiums übernehmen. "Dann braucht man uns nicht mehr", so Plassmann.
  • Vorstandsgehälter: Die Aufsicht soll weitgehende Mitbestimmung über die Vorstandsgehälter der Selbstverwaltung erhalten. Die Vorstandsgehälter sollen künftig während der Amtsperiode gar nicht mehr und bei neuer Amtszeit nur in Höhe der Inflationsrate erhöht werden. Außerdem soll die Aufsicht eine Senkung anordnen dürfen. Diese Regelung soll zunächst zwar nur auf Bundesebene gelten (KBV, KZBV, SpiBu und GBA). Plassmann ist aber sicher, dass diese Regelung früher oder später auch für die Länder kommen wird.

Beide Regelungen belegen nach seiner Meinung nicht nur erneut das tiefe Misstrauen der Politik gegen die Selbstverwaltung, sondern werden auch schwer einer rechtlichen Prüfung standhalten. Er erwartet Klagen, sobald es erste Betroffene gibt.

Wie sollte die Ärzteschaft darauf reagieren? Viele Vertreter nahmen die Regelungen verärgert zur Kenntnis, interessierten sich dann aber eher für Details in den Vergütungsregeln des TSVG. Andere sind der Meinung, dass der Gesetzgeber mit diesen erneuten Eingriffen eine Grenze überschritten hat, weil er gegen Rechte der Selbstverwaltung verstößt.

"Das ist Willkür"

Dass die Aufsicht künftig darüber entscheiden dürfen soll, ob ärztliche Körperschaften ihren Angestellten aus Mitgliedsbeiträgen von Ärzten eine Gehaltserhöhung gewähren dürfen, hält KV-Vertreter Dr. Michael Reusch für unbegreiflich: "Das ist Willkür." Für ihn nimmt damit ausgerechnet der Gesetzgeber das Rechtssystem nicht ernst. Angela Deventer sieht in den Eingriffen "populistisch motivierte Schikanen", die so weitgehend sind, dass sie über Details nicht mehr diskutieren mag. Von den KVen erwartet sie geschlossene Ablehnung. Sie forderte, juristischen Widerstand anzukündigen.Wenig Aussicht auf Erfolg räumt die KV dagegen öffentlichen Kampagnen ein. Plassmann: "Dann bricht eine Neiddebatte los." Denn bei aller Fassungslosigkeit über einzelne Eingriffe will die Hamburger KV-Spitze sich nicht von Emotionen lenken lassen.

"Salamitaktik des Gesetzgebers"

Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender der Vertreterversammlung, sagte: "Ich glaube nicht, dass wir das Gesetz noch wegbringen." Dafür wäre nach seiner Auffassung eine geschlossene Reaktion der Ärzte erforderlich, die er angesichts der jüngsten Stimmungsbilder für unrealistisch hält. Er räumte ein: Gegen die "Salamitaktik" des Gesetzgebers mit immer schärferen Eingriffen hat die ärztliche Selbstverwaltung noch keine Strategie gefunden.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich irritiert über die massive Kritik am TSVG gezeigt. Im Interview mit der "Ärzte Zeitung" betonte er, die KBV sei "sehr intensiv in die Erarbeitung des Gesetzes eingebunden" gewesen. Seine Gesetzesvorlage soll am 13. oder 14. Dezember im Bundestag beraten werden.

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