Tierisch gut drauf - in der Apotheke

Die Erlaubnis, Tierarzneimittel zu versenden, ermöglicht es Apothekern erstmals, mit überregionalen Preisangeboten Marktanteile in diesem Geschäft zu gewinnen. Zumindest die Hersteller bekannter Markenprodukte haben ihre reservierte Haltung gegenüber dem neuen Vertriebsweg längst aufgegeben.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:

Niederlassungsfreiheit, Impfstoffversand, Verblisterung: Apotheker mussten sich schon immer Freiräume vor Gericht erstreiten. So auch die Versanderlaubnis für Tierarzneimittel.

Drei Jahre dauerte es, bis der Wittenberger Apotheker Christian Buse den zivilrechtlichen Instanzenweg hinter sich gebracht hatte und Ende 2009 vom Bundesgerichtshof Grünes Licht für den Versand apothekenpflichtiger Vet-Medikamente bekam.

Tierisch gut drauf - in der Apotheke

© [M] Hund: minnie1234 / fotolia.com | Apotheke: Steinach / imago

Da unterdessen auch bei der Europäischen Kommission ein Beschwerdeverfahren zum Fernabsatz von Tierarznei anhängig war, sah sich die Exekutive gezwungen zu handeln.

Im Dezember 2010 legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) vor, mit dem sie über die Vorgaben des Bundesgerichtshofs sogar noch einen Schritt hinaus ging und Apotheken auch den Versand rezeptpflichtiger Tierarznei erlaubte.

Um "der unkontrollierten Selbstmedikation von Tieren durch den Tierhalter" vorzubeugen, brachte der Bundesrat die Vorschrift ein, dass die Anwendung verschreibungspflichtiger Produkte durch den Tierhalter nur dann statthaft sei, wenn das Rezept von demjenigen Veterinär ausgestellt wurde, "bei dem sich die Tiere in Behandlung befinden".

Mit der Zustimmung der Länderkammer Mitte März wurde es offiziell: Apotheken dürfen Tierarzneimittel versenden, wenn diese laut neuem § 43 Abs. 5 AMG "ausschließlich zur Anwendung bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, zugelassen sind".

Relevante Zielgruppe sind damit hauptsächlich Besitzer von Hunden, Katzen und Kleintieren. Ob auch die zahlungskräftigen Pferdehalter in den Fokus rücken könnten, dürfte einmal mehr vor Gericht zu beantworten sein.

Zunächst gelten Pferde nämlich als Nutztiere (s. Stichwort). Zwar kann der Besitzer sie als "nicht zur Schlachtung bestimmt" deklarieren. Dass diese eigenmächtige Erklärung im Equidenpass aber den Sinn des novellierten § 43 AMG erfüllt, kann - und wird vermutlich von interessierten Gegnern des Tierarzneimittel-Versands - bezweifelt werden.

Versandapotheken liegen 20 bis 35 Prozent unter UVP

Bereits unmittelbar nach dem BGH-Urteil nahmen die ersten Versand- apotheken umsatzstarke Haustier-OTC-Marken ins Sortiment: Parasitenmittel wie den Blockbuster Frontline® und Bayers Advantage®, Wurmkuren (Droncit®) oder Karsivan® zur Förderung der Durchblutung bei Hunden.

Auch aus der Tierarztpraxis bekannte Nahrungsergänzungen wie der Grünlippmuschel-Extrakt Canosan® werden zunehmend von Apotheken verschickt. Und natürlich ist es der Preis, mit dem die Versender punkten.

Einer Auswertung des Beratungsunternehmens Sempora zufolge bieten Versandapotheken die genannten Marken aktuell 20 bis 35 Prozent unter der Preisempfehlung des Herstellers an. Die Versand- erlaubnis ermöglicht es Apotheken erstmals, Tierarzneimittel bundesweit zu bewerben und dadurch stärker als bisher an diesem zwar margenstarken, jedoch vergleichsweise kleinen Markt (s. Grafik) zu partizipieren.

Das Dispensierrecht der Tierärzte prägt den Markt

Streitfall Pferde: Versanderlaubnis für "nicht zur Schlachtung" bestimmte Tiere?

Die jüngste AMG-Änderung erlaubt den Versand nur solcher Tierarzneimittel, "die ausschließlichh zur Anwendung bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, zugelassen sind". Diese Ausschließlichkeit in Verbindung mit der Referenz auf die Zulassung macht den Versand apotheken- und rezeptpflichtiger Produkte für Pferde problematisch.

Anders als in anderen EU-Ländern werden Pferde in Deutschland zwar nicht wie selbstverständlich als Nutztiere angesehen. Dennoch hat der Tierhalter die Option, im Equidenpass - für jedes Pferd vorgeschrieben -, selbst zu deklarieren, dass das Tier nicht zur Schlachtung bestimmt ist.

Rechtlich gilt das Pferd damit zunächst und zuerst eben doch als Nutztier. Die Umwidmung gibt Tierhaltern und Veterinären zusätzliche Medikationsmöglichkeiten.

Da diese Umwidmung, so argumentiert der Münchener Rechtsanwalt Thomas Bruggmann, jedoch irreversibel ist, "wird man von einer pauschalen Betrachtungsweise Abstand nehmen und zumindest den Versand von Tierarzneimitteln für solche Pferde zulassen müssen, die ‚nicht zur Schlachtung‘ bestimmt sind". Bruggmann ist sich sicher, dass es "bald ein erstes Urteil in dieser Sache geben wird".

Auf jeden Fall ist die Zielgruppe Pferdehalter interessant genug, um sie nicht links liegen zu lassen: Laut Deutscher Reiterlicher Vereinigung gibt es hierzulande mehr als eine Million Pferde. - Und die, das weiß jeder Besitzer nur zu gut, brauchen ständig irgendein Mittelchen.(cw)

Wie sehr, das hängt nicht zuletzt von der Industrie ab. Bislang werden mehr als 90 Prozent aller Tierarzneimittel über Tierärzte und -kliniken abgesetzt, mit denen es sich auch nach der Legalisierung des Apotheken-Versands niemand verderben will.

Nirgendwo in Europa, sagt Dr. Martin Schneidereit, sei das Dispensierrecht der Veterinäre so ausgeprägt wie in Deutschland. Der Geschäftsführer des Bundesverbands für Tiergesundheit (BfT) lässt durchblicken, dass die Branche die neue Vertriebsoption eher im Stillen begrüßt: "Wir haben uns weder im Gesetzgebungsverfahren noch in der Bundesratsberatung schriftlich dazu geäußert, weil das für uns aus der europäischen Gesetzeslage heraus eine unabwendbare Entwicklung ist".

Immerhin, alle wichtigen Markenprodukte sind in den Online-Shops zu haben. Frontline®-Hersteller Merial, ehedem als Verfahrensgegner von Christian Buse exponiertester Gegner des Tierarznei-Versands, unterstützt den neuen Vertriebsweg inzwischen sogar mit TV-Werbung.

Ein Branchenkenner, Abteilungsleiter eines großen Unternehmens, versichert, dass "mittlerweile doppelt soviel Frontline® über Apotheken verkauft wird wie über Tierärzte".

Vollsortimenter aus Niederlande und UK

Doch es gibt auch Firmen, die Apotheken nicht beliefern. Davon weiß Ralf Eversmeyer ein Lied zu singen. Der Apotheker setzt nicht nur auf eine Hand voll starker Marken, sondern auf ein Gesamtkonzept ("Stall-apotheke").

Dazu gehören neben naturheilkundlicher Produktberatung für Tierhalter auch Nahrungsergänzungsmittel. Um so mehr, als Eversmeyer viele Pferdehalter zu seinen Kunden zählt. Da Pferde aber ziemlich anfällig für gesundheitliche Probleme sind, die zudem schnell chronifizieren und es für Equiden mit Ausnahme weniger homöopathischer Mischungen gar keine rezeptfreien Medikamente gibt, werden spezielle Supplemente stark nachgefragt.

Die bekommt Eversmeyer jedoch vielfach nicht, zumal wenn es sich um Produktlinien handelt, die bisher ausschließlich aus dem Kofferraum des Tierarztes heraus abgegeben wurden.

Weil die Veterinäre im Zuge der AMG-Novelle nicht gleichfalls die Erlaubnis zum Versandhandel erhalten haben, rät Sempora-Geschäftsführer Tobias Brodtkorb zu Allianzen zwischen Apothekern und Tierärzten. Beide könnten voneinander profitieren. Das gelte vor allem für den Aufbau eines auf Tierarzneimittel spezialisierten Web-Portals.

Aber auch Kooperationen zwischen Apotheken und Tiermärkten hätten Sinn. Ein erstes Beispiel sei die Partnerschaft der Ladenkette Fressnapf mit der VfG-Versandapotheke. "Ich denke, dass es irgendwann auch von deutschen Anbietern reine Tierversandapotheken geben wird", ist Brodtkorb überzeugt.

Und da auch Kleintierhalter immer häufiger mit chronischen Erkrankungen ihrer Lieblinge konfrontiert seien, werde sich in diesem rein privat liquidierten Geschäft allmählich auch eine eigene Rezeptkultur entwickeln.

Viel Zeit zur systematischen Marktbearbeitung bleibt hiesigen Playern wohl nicht. Denn mehrere britische und niederländische Unternehmen betreiben jetzt schon spezialisierte Online-Shops, die auch auf deutschsprachige Kunden zugeschnitten sind; etwa www.medpets.de, www.animalcareshop.com, www.medicanimal.com oder www.petmeds.de.

Alle diese Beispiele zeigen, wie umfangreich ein Angebot für Tierhalter - über Medikamente hinaus - aussehen kann. Um Pflegeprodukte, Futtermittel und andere Bedarfsartikel ergänzt, wird aus dem recht kleinen Tierarzneimittel-Markt schnell ein Milliardengeschäft.

Nach Angaben des Industrieverbands Heimtierbedarf (IVH) gaben die Deutschen vergangenes Jahr rund 3,7 Milliarden Euro (+0,8 Prozent) für Tier-Fertigfutter, -Bedarfsartikel und -Zubehör aus. Grundlage dessen sind 23,3 Millionen Heimtiere: Hunde Katzen, Fische und Ziervögel, Kleintiere und Reptilien - Pferde noch nicht eingerechnet.

Lesen Sie dazu auch das Interview: Ein Zusatzgeschäft, in das man sich einarbeiten muss

Mehr zum Thema

HIV-Prävention

HIV-PrEP: Mangellage mit fatalen Folgen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“