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Vor möglichen Koalitionsverhandlungen

Union drängt auf Änderungen am Cannabisgesetz

Die von der Ampel-Koalition beschlossene Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken sollte nach Ansicht von Unionspolitikern reformiert oder sogar komplett rückabgewickelt werden.

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Umstrittenes Gesetz: Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis zu Genusszwecken unter bestimmten Auflagen erlaubt.

Umstrittenes Gesetz: Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis zu Genusszwecken unter bestimmten Auflagen erlaubt.

© Andrii Fanta / stock.adobe.com / generated AI

Berlin. „Rin in de Kantüffel, rut ut de Kantüffel“? Der Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken droht die politische Rückabwicklung. Pünktlich zu den derzeit stattfindenden Sondierungsgesprächen von CDU/CSU und SPD über eine mögliche Koalition auf Bundesebene fordern Unionspolitiker mindestens eine Reform des von der Ampel-Koalition beschlossenen Cannabis-Gesetzes.

Man werde „alles daransetzen, die negativen Auswirkungen der Cannabislegalisierung zu stoppen, Drogenkriminalität zu bekämpfen und den Jugendschutz zu stärken“, sagte der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings der Deutschen Presse-Agentur (Sonntag).

Das Cannabisgesetz der Ampel sei „ein gefährlicher Irrweg“ und müsse „rückgängig gemacht werden“, erklärte auch der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Tino Sorge (CDU). Freilich: Wie genau eine Lösung am Ende aussehen werde, hänge letztendlich von der künftigen Regierungskonstellation ab.

Sorge: Ein gefährlicher Irrweg

Studienergebnisse aus Kanada zeigten einen besorgniserregenden Anstieg von Psychosen nach der dort erfolgten Legalisierung von Cannabis. Diese Ergebnisse dürften nicht ignoriert werden. Gleichzeitig betonte Sorge, eine gute Versorgung von Patienten mit Medizinal-Cannabis müsse auch weiterhin sichergestellt werden.

In Deutschland ist seit April 2024 der nicht medizinische Cannabiskonsum für Volljährige unter bestimmten Auflagen legal. Erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen. Aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis. Zudem ist es nicht-kommerziellen Anbauvereinigungen mit Lizenz erlaubt, gemeinschaftlich Cannabis für den eigenen Konsum anzubauen.

Wesentliche Ziele nicht erreicht

Ein Ziel des Gesetzes der früheren Ampel-Koalition ist es, durch die Teilfreigabe von Cannabis die Gesundheit der Konsumenten zu schützen. Altersgrenzen und THC-Beschränkungen sollen Minderjährige und junge Erwachsene vor den psychischen, physischen und sozialen Auswirkungen des Cannabiskonsums bewahren.

Ärztevertreter hatten die Teilfreigabe ab 18 Jahren wiederholt scharf kritisiert. Auch Unionspolitiker Krings erklärte jetzt: „Durch die Legalisierung wurde lediglich der Schwarzmarkt ausgeweitet und die Justiz und Polizei stark belastet.“ (dpa/hom)

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