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Pandemie

Unionsabgeordnete wollen Autorität bei Corona-Maßnahmen klarstellen

Unionspolitiker plädieren dafür, die Alltagseinschränkungen durch den Bundestag legitimieren zu lassen. Zwei Ausschussvorsitzende wollen mit einer Kompetenzklarstellung verfassungsrechtliche Zweifel an Coronamaßnahmen ausräumen.

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Die Ermächtigungsgrundlagen für die Gesundheitsbehörden im Infektionsschutzgesetz sollten präzisiert werden: Erwin Rüddel (CDU), Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Bundestag.

Die Ermächtigungsgrundlagen für die Gesundheitsbehörden im Infektionsschutzgesetz sollten präzisiert werden: Erwin Rüddel (CDU), Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Bundestag.

© Erwin Rüddel/ Dieter Klaas, photodesignklaas

Berlin. Nach der SPD-Fraktion haben nun auch CDU-Politiker dafür plädiert, Zweifel an der verfassungsrechtlichen Legitimation der Ermächtigungsgrundlagen für die aktuellen Alltagseinschränkungen auszuräumen.

Auch wenn die Kritik an der fehlenden Parlamentsbeteiligung an den Beschlüssen von Bund und Ländern „im Ergebnis nicht begründet sein sollte“, sollten die rechtlichen Grundlagen vorsorglich nachgeschärft und insbesondere die Ermächtigungsgrundlagen für die Gesundheitsbehörden im Infektionsschutzgesetz präzisiert werden, haben der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag Erwin Rüddel und der kommissarische Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz Heribert Hirte (beide CDU) am Dienstag mitgeteilt. Änderungen in diese Richtung dürften bereits im Regierungsentwurf des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes auftauchen, das am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten werden soll. Bei einer Pressekonferenz am Dienstag in Berlin kündigte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an, dass zu der geltenden Generalklausel für Verordnungsvollmachtenim Infektionsschutzgesetz (Paragraf 28 ff.) Regelungen treten sollen, mit der die Verordnungsermächtigungen konkretisiert werden sollen.

Parlament überwacht Exekutive

Das betreffe die Eingriffsbefugnisse, Maßnahmen, aber auch Befristungen für schwere Grundrechtseingriffe, schreiben die Rüddel und Hirte in einer gemeinsamen Pressemitteilung. „Damit ist auch klar: Das Parlament nimmt nicht nur – wie schon in den vergangenen Monaten – seine Aufgabe wahr, die Exekutive zu überwachen und die Dritte Gewalt zu beobachten, sondern handelt auch, wenn es dies für geboten hält“, heißt es in der Erklärung.

Da den Abgeordneten inzwischen mehr Erkenntnisse über die COVID-19-Pandemie vorlägen, könnten sie dem Wesentlichkeitsgrundsatz des Grundgesetzes deutlicher Rechnung tragen. Der Grundsatz besagt, dass alle wesentlichen Entscheidungen vom Parlament getroffen werden müssen.

Mögliche Zweifel an der verfassungsrechtlichen Legitimation sicherheitshalber zu beseitigen, sei dabei ein „Handeln im Sinne des Gesundheitsschutzes“. Möglicherweise sich widersprechende Gerichtsentscheidungen gegen die Einschränkungen des Teil-Lockdowns gefährdeten das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. (af)

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Dr. Thomas Georg Schätzler 04.11.202011:20 Uhr

Das wird aber auch allerhöchste Zeit!

Unsere verfassungsmäßige Ordnung sieht die Dreiteilung: Legislative, Exekutive und Judikative vor. Unsere gewählten Volksvertreter im Deutschen Bundestag beschließen mit i.d.R. einfacher Mehrheit Gesetze. Diese werden, wenn zustimmungspflichtig, vom Bundesrat überprüft, ggf. verändert, korrigiert oder abgelehnt (Vermittlungsausschuss). Unser Bundespräsident unterschreibt die Gesetze zur Anwendung und Ausführung.

Eine Exekutiv-Regierung mit unserer derzeitigen Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel führt mit allen ihren Folge-Organen und -Behörden diese Gesetze aus. Sie ist, ebenso wie die Landesregierungen der 16 Bundesländer, an Recht und Gesetz durch Vereidigung gebunden.

Die Judikative überprüft und überwacht die Ausführung und Einhaltung der Gesetze mit Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht. Da nicht nur Amts- und Zivilpersonen bzw. Ganoven und solche, die es noch werden wollen, sondern auch Fanatisierte, Staatsverdrossene, Fundamentalisten oder gar Terroristen es mit der Einhaltung von Recht und Gesetz nicht so genau nehmen (" ich kann doch nicht immer mit dem Grundgesetz unterm Arm rumlaufen"), und einige gar die Grundlagen unseres säkularen Rechtsstaats aus verblendetem Fanatismus in Schutt und Asche legen wollen, hat die Judikative erschöpfend viel zu tun.

Wer in dieser Situation versucht, SARS-CoV-2-Infektionen und COVID-19-Erkrankungen als "übergesetzlichen" Pandemie-Notstand zu reklamieren bzw. zu instrumentalisieren, um auf Dauer per Notverordnung alternativlos durchzuregieren, handelt nicht nur m.E. verfassungs- und rechtswidrig.

Es wird allerhöchste Zeit, dass die Legislative sich in Deutschland endlich ihrer Rechte und Pflichten erinnert, die Regierung ermahnt, kontrolliert und bei offenkundig unverhältnismäßigen Projekten in die Schranken weist.

Eigentlich müssten alle Bundestags-Abgeordneten/*innen, wenn Ihnen nicht nur das "Gendern" so wichtig ist, wegen Nichtstun Anteile ihrer Diäten in einen CORONA-Hilfsfonds einzahlen?

Mf+kG, Dr.med.Thomas Schätzler

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