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Kindervorsorge in Hamburg

Unterschrift des Arztes nötig

Hamburg hat das Einladungswesen für die U-Untersuchungen neu gefasst. Am Ende steht neue Bürokratie für Ärzte.

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HAMBURG. Hamburger Ärzte müssen künftig Einladungsschreiben zu Kindervorsorgeuntersuchungen abzeichnen und an eine zentrale Stelle zurückschicken. Grund ist ein neues Einladungswesen in der Hansestadt. Vergleichbare Modelle laufen in anderen Bundesländern bereits erfolgreich.

Die vom Senat beschlossene Regelung sieht vor, dass die Eltern oder Sorgeberechtigten künftig mit einem Anschreiben zur Teilnahme an den Kindervorsorgeuntersuchungen U6 und U 7 eingeladen werden.

Die codierten und frankierten Einladungen werden von einer Zentralen Stelle in Neumünster an jährlich rund 33.000 Eltern von Kindern im 10. bis 12. sowie im 21. bis 24. Lebensmonat verschickt.

Der aufgesuchte Arzt muss die Anschreiben abzeichnen und direkt an die Zentrale Stelle zurückschicken. Dort werden die Postkarten mit den Daten der Meldebehörde abgeglichen.

Kein Kind soll Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen vorenthalten werden

Nach versäumten Vorsorgeuntersuchungen nimmt das Gesundheitsamt Kontakt mit der Familie auf und macht bei Bedarf auch Hausbesuche. In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern konnte mit vergleichbaren Regelungen die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen der Kinder gesteigert werden.

Dies hatte auch ein zweijähriger Modellversuch in Hamburg gezeigt. Im Nordosten wird derzeit erprobt, ob das Modell auch die Teilnahme an den Jugendgesundheitsuntersuchungen steigern kann.

In der Hansestadt ist die Neuregelung Bestandteil eines Netzwerks der frühen Hilfen mit dem Ziel, dass keinem Kind die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen vorenthalten wird.

Dadurch sollten die Risiken für die gesundheitliche, seelische und soziale Entwicklung von Kindern möglichst frühzeitig erkannt sowie eventuellen Fehlentwicklungen und Gefährdungen entgegengewirkt werden", warb die Gesundheitsbehörde für ihr Maßnahmenbündel.

Hierzu gehören auch Babylotsen in den zwölf Hamburger Geburtskliniken. Sie sollen noch vor der Geburt Unterstützungsbedarf erkennen und mit Zustimmung der Eltern in geeignete Hilfsangebote weiterzuleiten. (di)

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