Vereinigte IKK erhebt rückwirkend einen Zusatzbeitrag
KÖLN (iss). Die unter Druck stehende Vereinigte IKK wird einen Zusatzbeitrag verlangen. Der Verwaltungsrat der Kasse hat am Freitag die Erhebung von acht Euro monatlich rückwirkend zum 1. April beschlossen. Der Beitrag wird erstmalig am 15. August fällig. Dann müssen die Mitglieder 24 Euro zahlen fürs 2. Quartal nachzahlen. Dann folgen 24 Euro für jedes weitere Quartal.
Die Kasse sucht nach eigenen Angaben allerdings weiter nach strategischen Optionen, die ihr ermöglichen, doch noch an dem Zusatzobolus vorbei zu kommen.
Nach Informationen aus Kassenkreisen geht es dabei vor allem um die Fusion mit der IKK Classic. Ein solcher Zusammenschluss war Ende März vom Verwaltungsrat der IKK Classic abgeblasen worden.
Das Bundesversicherungsamt (BVA) wird nach Informationen der "Ärzte Zeitung" die rückwirkende Erhebung des Zusatzbeitrags von acht Euro nur genehmigen, wenn sie Teil eines umfassenden Sanierungskonzepts für die Kasse ist. Es soll nach Ansicht der Aufsicht neben einer Finanzhilfe aus dem IKK-System auch Einsparungen bei der Vereinigten IKK vorsehen.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung wie vom BVA gefordert auch die Einrichtung eines Sanierungsausschusses beschlossen. Dort sitzen neben dem Vorstand und dem Verwaltungsrat Vertreter des GKV-Spitzenverbands, des BVA und der IKKen, die sich an der Finanzhilfe beteiligen wollen.