Versicherte schulden den Kassen Milliarden

Beitragsausfälle und Nichtzahler - damit war jüngst die PKV in die Schlagzeilen geraten. Doch das Phänomen betrifft auch die gesetzlichen Kassen. Jetzt sind die Forderungen sprunghaft angestiegen.

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Insolvenz - kann auch Privatpersonen treffen. Dann fehlt auch das Geld für die Krankenversicherung.

Insolvenz - kann auch Privatpersonen treffen. Dann fehlt auch das Geld für die Krankenversicherung.

© Gina Sanders / fotolia.com

BERLIN (HL). Die Summe der Beitragsrückstände in der gesetzlichen Krankenversicherung ist innerhalb eines Jahres um fast 50 Prozent auf 1,53 Milliarden Euro gestiegen.

Gleichwohl betont der GKV-Spitzenverband, dass der Beitragseinzug funktioniert: die Soll-Ist-Quote der einzuziehenden Beiträge liegt aktuell im Februar 2012 bei 99,58 Prozent.

Zuletzt hatten Meldungen aus der privaten Krankenversicherung Furore gemacht, wonach der Zahlungsrückstand bei PKV-Mitgliedern ein Volumen von rund 500 Millionen Euro erreicht hat.

Ganz überwiegend handelt es sich um solche Versicherte, die nach den Regeln des Wettbewerbsstärkungsgesetzes (WSG) von 2007 ein Versicherungsrecht bei der PKV erhalten haben, aber offenbar nicht willens oder in der Lage sind, ihre Prämien zu zahlen.

Ein ähnliches Phänomen scheint aber auch bei den gesetzlichen Krankenkassen zu existieren. Hier existieren zwei Möglichkeiten des Beitragseinzugs.

Vor allem durch freiwillig Versicherte verursacht

Bei den pflichtversicherten Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber die Krankenkassenbeiträge direkt vom Lohn abziehen und zusammen mit anderen Sozialversicherungsbeiträgen an die Kassen überweisen.

Eine Ursache für Beitragsrückstände können Liquiditätsprobleme bei Arbeitgebern sein. Bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten können die Kassen die Zahlung stunden.

Bei Arbeitgebern, die auf absehbare Zeit ihren Beitrag nicht leisten können, kann eine Beitragsforderung befristet niedergeschlagen werden. Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann es zur unbefristeten Niederschlagung kommen.

Wie aber aus den Daten des GKV-Spitzenverbandes hervorgeht, sind die Beitragsrückstände der gesamten Sozialversicherung seit dem zweiten Quartal 2011 sogar leicht rückläufig und betragen aktuell 6,83 Milliarden Euro.

Lediglich in der gesetzlichen Krankenversicherung ist es innerhalb des vergangenen Jahres zu einem sprunghaften Anstieg der Beitragsrückstände gekommen.

Dafür können aber die im Quellenabzugsverfahren von den Arbeitgebern zu leistenden Beiträge nicht ursächlich sein. Folglich handelt es sich bei den zunehmenden Außenständen um Beitragsausfälle freiwillig Versicherten, die durch das WSG ein Versicherungsrecht erhalten haben.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Kein Recht ohne Pflichten!

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