Entschließung des Bundesrats

Versicherungsfremde Leistungen: Länder sehen den Bund in der Zahlpflicht

Der Bund soll für gesamtgesellschaftliche Aufgaben aufkommen, nicht die Beitragszahler in Kranken- und Pflegekassen. Der Bundesrat mahnt bei der Bundesregierung finanzielle „Ehrlichkeit“ an.

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Der Bundesrat hat am Freitag zur Finanzierung der Sozialkassen und zum besseren Datenaustausch im Fall von Menschen mit psychischen Erkrankungen Stellung bezogen.

Der Bundesrat hat am Freitag zur Finanzierung der Sozialkassen und zum besseren Datenaustausch im Fall von Menschen mit psychischen Erkrankungen Stellung bezogen.

© Britta Pedersen/dpa

Berlin. Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, sie solle versicherungsfremde Leistungen in Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Sozialer Pflegeversicherung (SPV) aus Steuermitteln des Bundes finanzieren.

Die Länderkammer stimmte am Freitag einer Entschließung zu, die von Baden-Württemberg eingebracht worden war. Landesgesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) plädierte für finanzielle „Ehrlichkeit“ in der Finanzierung: „Gesamtgesellschaftliche Aufgaben gehören in den Bundeshaushalt, nicht in die Beitragskasse.“

Als Beispiel für die GKV verweist die Entschließung auf die unzureichende Finanzierung des Krankenkassenbeitrags für Bürgergeldempfänger. Für die Pflegeversicherung wird das Beispiel der Rentenversicherungsbeiträge von pflegenden Angehörigen genannt, die aus Beitragsmitteln stammen.

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Beide Sozialversicherungen könnten die unzureichende Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen nicht länger ausgleichen – verwiesen wird dazu auf den Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags zu Jahresbeginn auf über 3,1 Prozent.

Eigentlich hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mit Blick auf das Ende 2025 verabschiedete GKV-Sparpaket in Höhe von rund zwei Milliarden Euro ein Ende des Beitragsanstiegs in Aussicht gestellt.

Besserer Austausch von Gesundheitsdaten

Allein beim Bürgergeld bedient sich der Bund jährlich in einem Umfang von 9,5 bis 10 Milliarden Euro bei der GKV, geht aus Berechnungen des IGES-Instituts hervor. Die Pflegekassen wiederum mussten 2024 rund 4,2 Milliarden Euro für Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger aufwenden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung begrüßte am Freitag die Position des Bundesrats. „Die Deckungslücke durch fehlende Bundesmittel bei den versicherungsfremden Leistungen umfasst bis zu 45 Milliarden Euro“, heißt es in einer Stellungnahme des KBV-Vorstands. Würden diese Mittel aus Steuern erbracht, „hätten wir in der GKV keine so grundlegenden Finanzprobleme“.

In einer weiteren Entschließung hat der Bundesrat an den Bund appelliert, Möglichkeiten für einen besseren Austausch von Gesundheitsdaten zu prüfen, um frühzeitiger ein Gefährdungspotenzial durch psychisch kranke Menschen erkennen zu können. Nötig sei ein besserer Informationsaustausch zwischen staatlichen Stellen, um die Bevölkerung schützen zu können.

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Verwiesen wird in der von Niedersachsen eingebrachten Entschließung auf Gewalttaten psychisch kranker Täter wie beispielsweise in Magdeburg (Dezember 2024), Aschaffenburg (Januar 2025) oder in Hamburg (Mai 2025), die bundesweites Aufsehen erregt hatten.

Zugleich betont die Länderkammer, nicht alle psychischen Erkrankungen gingen mit einem „erhöhten Gefährdungspotential“ einher. Nötig sei ein verbesserter Zugang zu Therapie und Versorgung, „gerade für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen“.

Kein Generalverdacht gegenüber psychisch Kranken

„Nur durch Prävention, frühzeitige Unterstützung und verlässliche Hilfsangebote können wir weiterer Gewalt vorbeugen“, betonte Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) am Freitag in einer Mitteilung. Er warnte davor, Menschen mit psychischen Erkrankungen unter Generalverdacht zu stellen.

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Zwar könnten die Bundesländer schon bisher in ihren eigenen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzen Regelungen vorsehen, die einen ressortübergreifenden Datenaustausch erlauben. Philippi warb aber für eine bundesweite Regelung.

„Ein Informations- und Datenaustausch zwischen verschiedenen Ressorts, der psychiatrischen Versorgung, den Kommunen, den Sicherheitsbehörden und weiteren Stellen wie Eingliederungshilfe, Suchthilfe, Aufnahmebehörde muss in definierten Risikofällen möglich sein“, so das Plädoyer des niedersächsischen Gesundheitsministers.

Entschließungen sind gemeinsame Positionierungen der Bundesländer, verpflichten die Bundesregierung aber nicht zum Handeln. (fst)

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