Angeborene Herzfehler

Versorgung in Berlin hat Defizite

Manche erwachsene Patienten mit angeborenem Herzfehler werden in Berlin von Kinderkardiologen betreut. Warum?

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BERLIN. Die Versorgung von Erwachsenen mit angeborenen Herzfehlern in Berlin muss verbessert werden. Diese Auffassung vertritt Berlins Gesundheitsstaatssekretär Boris Velter in der Antwort auf eine schriftliche Anfrage der SPD-Abgeordneten Bettina Domer im Berliner Landesparlament.

Velter sieht dafür jedoch die Selbstverwaltung in der Pflicht. Eine Änderung der Weiterbildungsordnung sei Teil der Selbstverwaltungsaufgabe der Ärztekammer Berlin (ÄKB). Die Zahl der abrechnungsfähigen Behandlungen von erwachsenen Menschen mit angeborenen Herzfehlern durch Kinderkardiologen müsse von der KV Berlin erhöht werden.

Nach KV-Angaben werden derzeit in Berlin rund 200 Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern regelmäßig als gesetzlich Versicherte durch niedergelassene Ärzte in der Hauptstadt behandelt. Das Deutsche Herzzentrum Berlin und die Charité zählten nach Kammerangaben 2016 jeweils rund 500 erwachsene Patienten mit angeborenen Herzfehlern. Auf der Basis von Anfragen in drei Praxen von niedergelassenen Kinderkardiologen schätzt die Kammer, dass in diesem Bereich kontinuierlich 20 bis 90 erwachsene Patienten mit angeborenen Herzfehlern pro Quartal betreut werden.

Das Problem: Kinderkardiologen können Leistungen für diese Patienten bisher nicht abrechnen, weil die Behandlung von Erwachsenen durch Kinderärzte nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG 2015 Az. B 6 KA 12/15 B) berufsrechtlich unzulässig sei, solange die Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer diese nicht vorsehe.

Die KV Berlin würde es "aus Gründen der Sicherstellung allerdings begrüßen", wenn Kinderkardiologen auf Überweisung eines Kardiologen Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern behandeln dürften, so Velter weiter. Aus Kammersicht besteht nach seinen Angaben seit Jahren "dringender Bedarf für Vereinbarungen" zur verlässlichen Betreuung dieser Patientengruppe. (ami)

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