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HIV/Aids

Verunsicherung in der Arzneimittelversorgung

Entgegen den Erwartungen hat das AMNOG für Ärzte, die HIV-Infizierte und Hepatitis-C-Patienten versorgen, nicht unbedingt mehr Sicherheit gebracht.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Hoffnung, dass mit der frühen Nutzenbewertung von Innovationen und der darauf folgenden Vereinbarung über einen Erstattungspreis das Regressrisiko für Ärzte beseitigt wird, hat sich aus Sicht der Deutschen Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter (dagnä) bislang noch nicht erfüllt.

Unsicherheit besteht vor allem darüber, ob der Erstattungsbetrag, der als Mischpreis für alle Subpopulationen gebildet worden ist, bei jeder Verordnung im Rahmen der zugelassenen Indikation als wirtschaftlich gilt. Das bestreitet vor allem der GKV-Spitzenverband - ärztliche Organisationen sehen das anders.

Nach Auffassung der dagnä, so deren Vorstandsmitglied Dr. Axel Baumgarten, sei das AMNOG vor allem als preisbildendes System gedacht, das zu wirtschaftlichen Erstattungsbeträgen führen soll. Der Schwarze Peter dürfe daher nicht mehr bei den Ärzten landen.

Eine klare Hierarchie gebe es in Strukturverträgen. Bis zum Beschluss des Bundesausschusses seien Leitlinien der Fachgesellschaft für den Einsatz von Innovationen maßgeblich, schlussendlich aber der GBA-Beschluss selbst.

Nicht abschließend geklärt sei aber, ob Ärzte ein Risiko bei der Verordnung von bewerteten Innovationen eingehen, wenn es kostengünstigere Therapiealternativen gebe, die aber keinen Zusatznutzen aufweisen.

Insgesamt sei die Situation der Wirtschaftlichkeitsprüfung unübersichtlich. Regional gebe es einen Flickenteppich von Modellen zur Ablösung von Richtgrößenprüfungen.

Tatsache sei, dass Ärzte, die hochpreisige Innovationen wie etwa Sofosbuvir verordnen, sofort auffällig werden. Inzwischen werde jede Sofosbuvir-Verordnung von den Kassen individuell geprüft.

Baumgarten spricht sich dafür aus, dass der Bundesausschuss bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen seine Nutzenbewertungs-Entscheidungen zügig novelliert.

Gegenwärtig kann ein Hersteller erst nach zwölf Monaten eine erneute Bewertung beantragen. Die Ärzte wollten keinen Freibrief zum Einsatz von Innovationen, angesichts der hohen Risiken müssten sie jedoch mehr Verordnungssicherheit haben. (HL)

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