TV-Kritik

Verwirrende Botschaften zum selbstbestimmten Sterben

Christoph FuhrVon Christoph Fuhr Veröffentlicht:
TV-Talk-Moderator Reinhold Beckmann.

TV-Talk-Moderator Reinhold Beckmann.

© dpa

Wer darf bestimmen, wie wir sterben? Reinhold Beckmann hatte am Montagabend in seinem ARD-Talk zu diesem Thema eingeladen. Im Fokus: eine Frau, die sich mit Hilfe von Dignitas in der Schweiz das Leben genommen hat.

Ein schlimmer Sturz im Jahr 2002, eine fast vollständige Lähmung, Ernährung über die Magensonde, künstliche Beatmung: Die Ehefrau von Ulrich Koch (67) will nicht länger leben. Als das Bundesinstitut für Arzneimittel ihr den Erwerb einer tödliche Dosis des Barbiturats Pentobarbital verweigert, fährt sie gemeinsam mit ihrem Mann 2005 in die Schweiz. Dignitas hilft ihr beim Sterben.

Koch ist überzeugt, dass die Verweigerung der Medikamente Unrecht war und will das geklärt wissen. Jetzt entscheidet darüber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Bettina Koch hätte 2005 durchaus die Möglichkeit gehabt, ihr Leben in Deutschland durch den Abbruch der künstlichen Beatmung und Ernährung zu beenden, erläuterte der Berliner Notfallmediziner Michael de Ridder. Die Ärzte hätten sie dann nicht gegen ihren Willen behandeln dürfen.

Bei Kochs Anwalt Detlef Koch (mit dem er nicht verwandt ist) stieß de Ridder aber auf heftigen Widerspruch. Danach kam es zu einem irritierenden Schlagabtausch über Urteile deutscher Gerichte zum Thema Sterbehilfe, deren Gültigkeit, und wie sie zu interpretieren seien. Klipp und klar gegen aktive Sterbilfe positionierten sich der EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider und TV-Ärztin Dr. Antje Katrin Kühnemann.

Am Ende blieben viele Fragen, zum Beispiel diese: Wenn Koch tatsächlich vor dem EuGH Recht bekommen sollte - bedeutet das mehr Sicherheit mit Blick auf selbstbestimmtes Sterben in Deutschland? Der Zuschauer ahnte: Bei all dem rechtlichen Wirrwarr sind erhebliche Zweifel angebracht.

De Ridder forderte, ärztliche Beihilfe zum Suizid in extremen Ausnahmefällen zu erlauben. Mehr Handlungsspielräume also für Kollegen, die ohnehin verantwortungsvoll mit sterbenden Menschen umgehen. Das könnte er sein: ein wegweisender Ansatz, der intensiv diskutiert und weiter verfolgt werden sollte.

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