Psychotherapie

Viele offene Fragen rund um die neue Sprechstunde

Eine Sprechstunde soll künftig den Zugang zur ambulanten Psychotherapie verbessern. Jetzt verhandeln Kassen und Berufsverbände, wie der neue Baustein aus der Gesundheitsreform im Praxisalltag zu verankern ist.

Von Susanne Werner Veröffentlicht:
Wartezeiten auf den ersten Termin der Psychotherapie sind oft lang - im Schnitt drei Monate.

Wartezeiten auf den ersten Termin der Psychotherapie sind oft lang - im Schnitt drei Monate.

© Photographee.eu / fotolia.com

BERLIN. Psychisch belastete Patienten sollen künftig seltener auf einer Warteliste landen, sondern frühzeitig in einer psychotherapeutischen Sprechstunde akut versorgt werden. Das sieht das Versorgungsstärkungsgesetz vor

Therapeuten sollen demnach zuallererst in einer regelmäßigen Sprechstunde klären, ob und wie schwer der Patient erkrankt ist und daran anschließend die Behandlung übernehmen oder vermitteln.

Dass der Zugang zur ambulanten Psychotherapie deutlich verbessert werden muss, ist unter den Beteiligten unstrittig. Bislang warten die Betroffenen durchschnittlich drei Monate auf ein Erstgespräch, weitere drei Monate auf einen Therapieplatz - das ist oftmals zu lang, um ihnen effektiv helfen zu können.

Die Frage jedoch, wer die Sprechstunde anbieten soll und wie sie in die Praxis integriert wird, ruft bei den Experten Befürchtungen hervor.

"Die KVen werden mit der Organisation der psychotherapeutischen Sprechstunden ordentliche Probleme bekommen", mutmaßte Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, bei der Tagung "Ambulante Psychotherapie - weiter gedacht!" des Bundesverbandes Managed Care (BMC).

"Mangelversorgung nicht gelöst"

Nicht jeder Therapeut, so Munz, werde ein solches Angebot vorhalten können. Und derjenige, der es dann macht, müsse sich in den Strukturen vor Ort auskennen und gut vernetzt sein. "Es ist Aufgabe der Kassen, dies zu organisieren und die Patienten darüber zu informieren", sagte er.

Die "Mangelversorgung in der ambulanten Psychotherapie" werde dadurch nicht gelöst.

Die BMC-Tagung gab einen Vorgeschmack, was in den nächsten Wochen beim Gemeinsamen Bundesausschuss auf dem Tisch landen dürfte. Denn dieser muss bis zum 30. Juni entsprechende Vorschläge zur Weiterentwicklung der ambulanten Psychotherapie beschließen. Am 13. April wurde dazu das Stellungnahmeverfahren eröffnet.

Klar ist, dass das Versorgungsstärkungsgesetz die ambulante Versorgung von Psychisch-Belasteten deutlich verändern wird. So darf der Psychotherapeut künftig seinen Patienten, beispielsweise auch ins Krankenhaus einweisen oder eine medizinische Rehabilitation verordnen.

Zudem können MVZ rein fachgruppengleich besetzt und zudem von einem Psychotherapeuten geleitet werden. Der zentrale Knackpunkt bei der Reform aber ist, wie die psychotherapeutische Sprechstunde erfolgreich umgesetzt werden soll.

Ab 2017 kommt der Terminservice

Munz sprach sich dagegen aus, die Kliniken für die ambulante Versorgung zu öffnen. Diese Forderung könnte jedoch bald von der Realität überholt werden. Schließlich werden die psychotherapeutischen Sprechstunden von 2017 an auch über die Terminservicestellen der KVen vermittelt werden.

Sollte dann ein Patient nicht innerhalb von vier Wochen ambulant vermittelt werden können, müssen die Terminservicestellen auch auf die Angebote der Krankenhäuser - etwa auf die psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) - verweisen.

Dr. Thomas Uhlemann, Referatsleiter beim GKV-Spitzenverband, kritisierte die Praxis der Wartelisten: "Die Listen werden nicht wirklich abgearbeitet, sondern die Therapeuten ziehen sich je nach Passung ihre Patienten an."

Vor allem schwer Erkrankte wie etwa Patienten mit Borderline-Störung oder Schizophrenie müssten jedoch frühzeitiger behandelt werden.

"Ich gehe davon aus, dass jeder Therapeut eine Sprechstunde anbieten kann und will", sagte Uhlemann. Er erhofft sich davon die "entscheidende Weichenstellung", an die sich aus GKV-Sicht direkt die probatorischen Sitzungen sowie eine Kurzzeittherapie anschließen können.

Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der deutschen Psychotherapeutenvereinigung, sprach sich dafür aus, die Sprechstunde in zwei Schritten - zunächst ein klärendes Gespräch, danach eine umfassende Diagnostik - zu gestalten.

Dass eine Kurzzeittherapie von insgesamt 24 Stunden gegenüber der Kasse nur angezeigt werden muss, macht sie stutzig.

Lubisch fürchtet, dass die Kassen dann mit Honorar knausern werden. "Das Anzeigeverfahren ist für uns mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Die Vergütung jedoch ist nicht so abgesichert, wie dies im Gutachterverfahren der Fall ist."

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