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Was die Bank über das Konto verraten darf

Nur in wenigen Fällen darf die Bank Kontoauszüge dem Fiskus weitergeben.

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Die Finanzverwaltung begnügt sich schon längst nicht mehr mit steuerlich relevanten Recherchen ausschließlich im betrieblichen Bereich eines Unternehmers. Auch Versuche, in die Privatsphäre Einblick zu nehmen, sind mittlerweile an der Tagesordnung. Kommt es hier aus Sicht der Behörden zu keinem befriedigenden Ergebnis, werden häufig Banken um entsprechende Auskünfte gebeten. Dabei stößt die Diskretionspflicht der Kreditinstitute oder sogar das Bankgeheimnis oftmals an Grenzen.

Es gibt allerdings auch in diesem Bereich Einschränkungen, die der Fiskus zu akzeptieren hat. So wird in einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) deutlich, dass Steuerbehörden nicht ohne weiteres von einer Bank verlangen dürfen, Kontoauszüge eines Kunden vorzulegen.

Dies ist möglicherweise nur dann berechtigt, wenn das Kreditinstitut eine vorher von der Steuerbehörde angeforderte Kontoauskunft nicht erteilt hat, diese Auskunft unzureichend ist oder Zweifel an ihrer Richtigkeit bestehen. So ist ein direkter Zugriff auf Kontobewegungen lediglich in Ausnahmefällen möglich.(mve)

AZ: II R 57/ 08

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