Was die Bank über das Konto verraten darf

Nur in wenigen Fällen darf die Bank Kontoauszüge dem Fiskus weitergeben.

Veröffentlicht:

Die Finanzverwaltung begnügt sich schon längst nicht mehr mit steuerlich relevanten Recherchen ausschließlich im betrieblichen Bereich eines Unternehmers. Auch Versuche, in die Privatsphäre Einblick zu nehmen, sind mittlerweile an der Tagesordnung. Kommt es hier aus Sicht der Behörden zu keinem befriedigenden Ergebnis, werden häufig Banken um entsprechende Auskünfte gebeten. Dabei stößt die Diskretionspflicht der Kreditinstitute oder sogar das Bankgeheimnis oftmals an Grenzen.

Es gibt allerdings auch in diesem Bereich Einschränkungen, die der Fiskus zu akzeptieren hat. So wird in einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) deutlich, dass Steuerbehörden nicht ohne weiteres von einer Bank verlangen dürfen, Kontoauszüge eines Kunden vorzulegen.

Dies ist möglicherweise nur dann berechtigt, wenn das Kreditinstitut eine vorher von der Steuerbehörde angeforderte Kontoauskunft nicht erteilt hat, diese Auskunft unzureichend ist oder Zweifel an ihrer Richtigkeit bestehen. So ist ein direkter Zugriff auf Kontobewegungen lediglich in Ausnahmefällen möglich.(mve)

AZ: II R 57/ 08

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mitarbeiterführung und Teamentwicklung

MFA-Tag: Motivationsbooster fürs Praxisteam

Lesetipps
HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung