Kommentar zu höheren Pflegelöhnen

Wenn der Staat die Feder führt

Bessere Pflegelöhne sind ein breit geteiltes Ziel der Politik. Doch heiligt der Zweck jedes Mittel? Diese Frage stellt sich beim Pflegelöhneverbesserungsgesetz.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

Pflegekräfte in Deutschland werden zu schlecht bezahlt. Diese Feststellung trifft nicht nur im Bundestag auf einen breiten Konsens. So bringt etwa die Mehrheit der Pflegehelfer am Monatsende ein Gehalt von weniger als 2200 Euro nach Hause.

Ob indes das Pflegelöhne-Verbesserungsgesetz, das der Bundestag am Donnerstagabend verabschieden wollte, eine gute Antwort auf diese Misere ist – darüber gehen die Meinungen mit gutem Grund auseinander.

Die Debatte, die zu diesem Gesetz führte, war von harten Vorwürfen geprägt. Arbeitgeberverbände etwa geißelten „Lohndiktate“ und „Zwangstarife“. Tatsächlich wirft der Regelungskompromiss Fragen auf, ob der Gesetzgeber dort, wo die Tarifpartner nicht zu eigenständigen Vereinbarungen kommen, das Heft des Handelns weitgehend selbst in die Hand nehmen darf.

Wenn der auf politische Initiative hin geschaffene Arbeitgeberverband so schwachbrüstig ist, dass er nur einen Bruchteil der Branche repräsentiert, tarifliche Regelungen dann aber für allgemeinverbindlich erklärt werden, wird die Tarifautonomie strapaziert.

Am Ende des Tages soll ein Gesetz einerseits für Rechtsfrieden sorgen, andererseits seinen Regelungszweck – höhere Pflegelöhne – erfüllen. Leider ist beides im konkreten Fall nicht ausgemacht.

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