Türkei

Werbeverbot für Alkohol tritt in Kraft

Veröffentlicht:

ISTANBUL. In der Türkei darf nirgends mehr für Alkohol geworben werden. Am Mittwoch endete die Übergangsfrist für ein verschärftes Alkoholgesetz, das im vergangenen September in Kraft trat.

Ladenbesitzer, Restaurants, Kneipen oder Supermärkte müssen jegliche Werbung für Alkohol entfernen. Alkohol-Produzenten dürfen nicht mehr als Sponsoren werben, das Logo der Marken darf nicht zu sehen sein.

Bei wiederholten Verstößen gegen das Verbot drohen bis zu einer halben Million Türkische Lira (umgerechnet knapp 175.000 Euro) Strafe.Seit September 2013 gilt für Geschäfte die Regelung, dass sie zwischen zehn Uhr abends und sechs Uhr morgens keinen Alkohol verkaufen dürfen.

In Restaurants, Kneipen und Bars kann allerdings weiterhin jeder trinken, wann und was er will. Die islamisch-konservative AKP-Regierung führte als Grund für das Gesetz die Volksgesundheit an. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Herzchirurg mit Installateurfirma

Das Doppelleben des Dr. Jean-Philippe Grimaud: Arzt und Klempner

Das könnte Sie auch interessieren
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Ein Medikament unter vielen, das wenigen hilft? 2400 Wirkstoff-Kandidaten in der EU haben den Orphan-Drug-Status.

© artisteer / Getty Images / iStock

Wirkstoff-Kandidaten mit Orphan-Drug-Status

Orphan Drugs – Risiken für ein Modell

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Suchtmedizin: ein spannendes und vielfältiges Betätigungsfeld

© Springer Medizin Verlag GmbH

Suchtmedizin: ein spannendes und vielfältiges Betätigungsfeld

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Hexal AG, Holzkirchen
Ein junges Mädchen wird geimpft – gegen HPV? (Symbolbild mit Fotomodellen)

© milanmarkovic78 / stock.adobe.com

Vision Zero Onkologie

Die Elimination des Zervixkarzinoms

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Einsatz im Kriegsgebiet

Essener HNO-Ärztin hilft Menschen im Iran via Telemedizin

Herzchirurg mit Installateurfirma

Das Doppelleben des Dr. Jean-Philippe Grimaud: Arzt und Klempner

Lesetipps
Endoskopische Auffälligkeiten bei der Colitis ulcerosa

© Gastrolab / Science Photo Library

Interview

Das ist neu in der S3-Leitlinie Colitis ulcerosa

Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Pro & Contra

Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?