Klinische Prüfungen

Widerstand gegen Gröhes Novelle hält an

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BERLIN. Nicht einwilligungsfähige Personen, etwa Demenzkranke, sollen nicht in für sie nutzlose pharmakologische Studien eingeschlossen werden: Mit einem dementsprechenden Änderungsantrag im Bundestag will eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten einen Vorstoß von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ins Leere laufen lassen.

Der hatte im Frühjahr in den Regierungsentwurf der Vierten Novelle des Arzneimittelgesetzes einen strittigen Passus aufnehmen lassen. Dieser würde die Teilnahme von nicht einwilligungsfähigen Personen an für sie fremdnützigen klinische Prüfungen ermöglichen, sofern sie das in einer Patientenverfügung erlaubt haben.

Das Vorhaben ist strittig, die Beratungen im Bundestag wurden im Juni ausgesetzt. Jetzt nimmt das Verfahren einen neuen Anlauf: "Diesem Vorschlag muss eine klare Absage erteilt werden", heißt es in der Begründung des Änderungsantrags von Ulla Schmidt (SPD), Uwe Schummer (CDU), Kathrin Vogler (Linke) und Kordula Schulz-Asche (Grüne) sowie weiterer Abgeordneter.

Solche Prüfungen sollten nur bei einem direkten Nutzen für die Probanden möglich sein. Die Abgeordneten setzen nun auf eine Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss. Ende des Jahres soll der Bundestag abstimmen. (af)

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