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Forschung an bestimmten Demenz-Patienten erlaubt

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BERLIN. Die Unionsfraktion hat sich nach internem Ringen auf einen Vorschlag geeinigt, wie aus ihrer Sicht künftig Demenz gemeinnützig erforscht werden könnte.

Demnach soll Forschung an Patienten erlaubt sein, wenn diese vorher im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und nach ärztlicher Aufklärung zugestimmt und dies in einer von der Patientenverfügung unabhängigen Probandenverfügung dokumentiert haben.

Darauf verständigen sich die CDU- und CSU- Bundestagsabgeordneten am Dienstagabend in Berlin nach Teilnehmerangaben bei zehn Nein-Stimmen und drei Enthaltungen. Die Fraktion hat 310 Mitglieder.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte eine Einverständniserklärung als Teil der Patientenverfügung angestrebt.

Ähnlich wie jetzt die Unionsfraktion hatte sich zuvor SPD-Fraktionsvize Professor Karl Lauterbach geäußert: Der Betroffene müsse sich bei klarem Verstand mit einer gemeinnützigen Forschung an seiner Person einverstanden erklären und von einem Arzt über Risiken und Vorteile aufgeklärt werden.

Das Dokument solle mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung aufbewahrt werden. Ohne ein solches Schriftstück über eine gemeinnützige Demenzforschung, sei nur eine Forschung möglich, die individuellen Nutzen bringe. (dpa)

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