Wieder möglich: Abgabe von alten Packungsgrößen

BERLIN (fst). Geben Ärzte auf einem GKV-Rezept nur das Kennzeichen N1, N2 oder N3 ohne konkrete Stückzahl an, können Apotheken in bestimmten Fällen ab April auch wieder die alten Packungsgrößen abgeben, teilt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) mit.

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Dazu haben Deutscher Apothekerverband und die GKV einen Rahmenvertrag geschlossen. Hintergrund ist das Arzneimittel-Neuordnungs-Gesetz (AMNOG) und die seit 15. März geänderte Packungsgrößenverordnung.

Der Rahmenvertrag soll Apotheken die Abgabe von Packungen mit alten N-Kennzeichnungen ermöglichen, ohne die Pflicht zur Abgabe von Rabattarzneien zu unterlaufen.

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