Windhorst hat Vorbehalte gegen Delegation

Mediziner müssen sich der veränderten Patientenversorgung anpassen. Die Diagnostik und Therapie muss aber in der Hand von Ärzten bleiben, sagt der ÄKWL-Chef.

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Windhorst: Ärztliche Gesamtverwantwortung wahren.

Windhorst: Ärztliche Gesamtverwantwortung wahren.

© ÄKWL

MÜNSTER (iss). Die Ärzteschaft wird sich der engeren Kooperation mit nicht-ärztlichen Gesundheitsfachberufen nicht verweigern. "Die Patientenversorgung entwickelt sich weiter, auch die Ärzte müssen sich dabei bewegen", sagte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) Dr. Theodor Windhorst anlässlich des vierten westfälischen Ärztetags.

"Was wir brauchen, ist eine koordinierte und transparente Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams", so Windhorst. Es sei verständlich, dass verschiedene Berufsgruppen im Gesundheitswesen mehr Verantwortung übernehmen wollen.

"Das ist akzeptabel, so lange sie nicht in Diagnostik und Therapie eingreifen." Die ärztliche Gesamtverantwortung müsse mit Blick auf die qualitätsorientierte Patientenversorgung immer gewahrt bleiben, fordert er.

NRW-Ministerin sieht hingegen Chancen für Ärzte

Den Paragrafen 63, Absatz 3c des Sozialgesetzbuchs V, der Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten ermöglicht, sieht der ÄKWL-Präsident deshalb kritisch. Entweder sei die Art der Heilkundeerbringung eine ärztliche Aufgabe oder nicht.

"Dann hat der Patient Anspruch auf Diagnose und Behandlung unter ärztlicher Verantwortung", betont Windhorst. Bei den Modellvorhaben seien einige Fragen noch ungeklärt, zum Beispiel wer die Verantwortung für das Budget habe.

Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) plädiert dafür, dass die Ärzte gemeinsam mit den anderen an der Versorgung beteiligten Heilberufen überlegen, welche zusätzlichen Leistungen durch Gesundheitsfachberufe erbracht werden können.

Dabei müsse die Versorgungssicherheit im Vordergrund stehen. "Je mehr Ärztinnen und Ärzte von Aufgaben entlastet werden, desto mehr Zeit haben sie künftig für ihre Patientinnen und Patienten", sagte Steffens.

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Kommentare
Egon Manhold 18.07.201116:40 Uhr

Das muss man differenziert sehen,

als Beispiel will ich die Therapieanpassung bei T1-Diabetes nennen:

Es gibt viele erfahrene und gut bis sehr gut ausgebildete DiabetesberaterInnen DDG (= Deutsche Diabetes Gesellschaft), die regelmäßig die Schulung und Beratung dieser Patienten übernehmen. Schulungsinhalt ist u.a. auch die Anpassung der Insulindosis an veränderte Gegebenheiten durch den Patienten selbst.

Das Dilemma für die DiabetesberaterInnen (und auch Ärzte/Patienten) ist dann aber, dass sie dem Patienten keine konkrete Änderung seiner bisherigen Insulindosis anordnen/empfehlen dürfen.

Häufig wird es doch gemacht, auch unter wohlwollender Duldung des eigentlich zuständigen Arztes. Und zwar in der Klinik genauso wie in der Praxis.

Es gibt Länder in der EU, in denen dürfen DiabetesberaterInnen -mit vergleichbarer Ausbildung wie hier in Deutschland- sogar die zur Behandlung des Diabetes notwendigen Medikamente verschreiben.

Warum soll das nicht auch hier möglich sein?

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