Zu rigide Kostenkontrolle gefährdet Patienten. Ein Patientenrechtegesetz wäre die richtige Antwort.

Von Wolfram-Arnim Candidus

Wir haben dringenden Handlungsbedarf für ein Patientenrechtegesetz. Insofern sind die Überlegungen der Bundesregierung und nahezu der gesamten politischen Mandatsträger vom Grundsatz her zu begrüßen.

Nach meiner Überzeugung sind in Deutschland die Rechte von Patienten, Versicherten, Nutzern und Angehörigen gefährdet oder unzureichend verankert. Die Bürgerrechte im Gesundheitswesen müssen von den nationalen und internationalen Grundrechten - wie etwa WHO-Dokumenten oder der Erklärung der Förderung der Patientenrechte 1994 in Amsterdam 1994 - abgeleitet werden. Wichtig ist dabei, dass es von unabhängigen und überparteilichen Experten entwickelt wird und nicht von Meinungen beeinflusst wird, die in finanzieller Abhängigkeit etwa von Krankenversicherungen oder politischen Organen stehen.

Die Definition aller Patientenrechte erfordert, die Bürger ebenso wie die Akteure in der Gesundheitsversorgung in Verantwortlichkeiten und Pflichten einzubinden. Somit kann ein solches Gesetz auch Mündigkeit und Selbstbestimmung der Bürger fördern:

  • Dies beginnt bei dem schon bestehenden und künftig noch wichtiger werdenden Recht auf vorbeugende Maßnahmen, um Krankheit, Leiden - und Kosten - zu verhindern.
  • Hinzu kommt das unabdingbare Recht auf gleichberechtigten Zugang für alle Bürger zu den Versorgungseinrichtungen im Gesundheitswesen, das ich wegen der ausufernden Kostenorientierung der Politik und der Krankenkassen nur noch "Krankheitsbetreuungssystem" nenne.
  • Genauso wichtig ist die Verankerung des Rechts auf qualitätsgesicherte Information über die gesundheitliche Versorgung und über den individuellen Gesundheitszustand.
  • Die aktive Einwilligung bei allen Entscheidungen, die sich auf die Gesundheit des Einzelnen bezieht, muss rechtlich geregelt werden.
  • Die bestehende Entwicklung der Versorgungsstrukturen be- und verhindert das Recht auf freie Wahl des Arztes, des Krankenhauses, der Rehabilitation, des Medikaments und Heil- und Hilfsmittels. Eine ungesetzliche Entmündigung der Versicherten und Patienten ist die Folge.
  • In einem Patientenrechtsgesetz sollte auch das Recht auf Innovation verankert werden, denn dieses Recht wird durch den Einfluss der Politik und der Krankenkassen immer häufiger gefährdet. Diese verdeckte Rationierung muss durch ein Patientenrechtegesetz eingegrenzt werden.
  • Weitere Regelungen müssen bei Fragen wie dem Recht auf Beschwerde und dem Recht auf Entschädigung getroffen werden.

Insgesamt könnte ein solches Gesetz helfen, das Vertrauen zwischen Ärzten, Patienten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe zu stärken. Meiner Ansicht nach sollten auch die Sozialgesetzbücher im Hinblick auf die Einhaltung der Patientenrechte überprüft werden. Aber parallel dazu muss auch die Bildungsarbeit zur Gesundheit gestärkt werden - anderenfalls bliebe die Wirkung eines Patientenrechtegesetzes notwendigerweise begrenzt.

Der Autor ist Präsident der Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V.

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