Nordrhein-Westfalen

Zeit des Pandemiegesetzes ist bald um in NRW

Mitte April hatte NRW das Pandemiegesetz für zunächst zwei Monate beschlossen. Eine Verlängerung ist unwahrscheinlich.

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Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen wird das Pandemiegesetz voraussichtlich nicht verlängert. Nach Medienberichten ist eine Mehrheit der Abgeordneten im Landtag der Überzeugung, dass die mit dem Gesetz verbundenen erweiterten Befugnisse der Landesregierung nicht mehr notwendig sind. Dazu gehören die Verpflichtung der Krankenhausträger zur Ausweitung ihrer Kapazitäten oder die Beschlagnahmung von medizinischen Geräten.

Der Düsseldorfer Landtag hatte am 14. April das Ausrufen einer „epidemischen Lage von landesweiter Tragweite“ beschlossen, zunächst für eine Frist von zwei Monaten. Nach einem Bericht von Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) für das Parlament mussten die im Gesetz aufgeführten Maßnahmen bislang kaum genutzt werden, eine Überforderung des Gesundheitswesens ist nicht zu erkennen. Eine grundsätzliche Entwarnung wollte der Minister aber nicht geben. Regelungen wie die Maskenpflicht oder das Abstandg-ebot wären vom vorläufigen Ende des Pandemiegesetzes nicht betroffen. (iss)

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