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Notfallversorgung

Zuschläge für Kliniken werden neu justiert

Bundesregierung tariert das geplante System von Zu- und Abschlägen für Kliniken neu aus.

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BERLIN. Die Bundesregierung justiert die Zu- und Abschläge für Krankenhäuser in der Notfallversorgung neu. Daher ist dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), über das am Mittwoch das Bundeskabinett entscheidet, ein entsprechenden Passus angefügt worden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im April ein Stufenkonzept zur Notfallversorgung vorgestellt, nachdem Kliniken, die qualifiziertes Personal und eine gute technische Ausstattung vorhalten, finanziell bessergestellt werden sollen als andere Kliniken, die diese Strukturvoraussetzungen nicht erfüllen.

Nach der geltenden Rechtslage müssen die Zuschläge für einzelne Krankenhäuser durch Abschläge für andere Kliniken voll gegenfinanziert werden. Gelingt das nicht, würden die Zuschläge zu Lasten aller Häuser automatisch über einen sinkenden Landesbasisfallwert finanziert.

Durch eine Änderung in Paragraf 10 des Krankenhausentgelt-Gesetzes soll nun sichergestellt werden, dass durch Zuschläge in einem Bundesland auch "frisches" Geld zur Verfügung steht, geht aus der Kabinettsvorlage hervor, die der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Künftig müssen demnach die Abschläge in einem Bundesland nicht so hoch ausfallen, dass sie alle Zuschläge gegenfinanzieren. Mit der Anpassung werde der Sorge von Krankenhäusern vor allem in Bayern Rechnung getragen, hieß es. (fst)

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