Kommentar zur E-Akte

100 Prozent beim Datenschutz

Die Digitalisierung darf nicht auf Kosten der Patienten zunehmend an Fahrt aufnehmen, so der Bundesdatenschützer. Damit hat er recht.

Von Daniel Burghardt Veröffentlicht:

Kurz vor der Sommerpause in Berlin machte Turbo Jens Spahn (CDU) seinem Beinamen nochmals Ehre und brachte gleich drei Reformpläne ins Kabinett – beim digitalen Gesundheitswesen wurde er aber jüngst noch zu einer Strafrunde verdonnert.

Zur Erinnerung: Nach Kritik am Datenschutz der E-Patientenakte (ePA) im Digitale-Versorgung-Gesetz – die erste Version sollte Ärzten zunächst den Zugriff auf alle Daten erlauben – soll die Lücke nun in einem eigenen Gesetz geschlossen werden.

Auch Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber fordert jetzt, Patienten sollten entscheiden dürfen, welcher Arzt welche Daten sieht. Dass Spahn seinen Fuß auf dem Digitalisierungspedal lässt, begrüßt der Datenschützer indes.

Wichtiger ist seine Aussage: „Aber es kann nicht beschleunigt werden auf Kosten von Rechten der Patienten.“ Es bleibt zu hoffen, dass er recht behält. Mehr Tempo forderte jüngst erst TK-Vorstandsvorsitzender Jens Baas im Handelsblatt.

Deutschland habe zu oft den Anspruch, „direkt mit einer hundertprozentigen Lösung zu starten“. Klar ist: Wie viel Zeit dies fressen kann, hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt. Und hier und da mag auch mal weniger zum Start eines Digitalprojekts genügen – doch bitte ohne Abstriche beim Datenschutz.

Lesen Sie dazu auch: Telematikinfrastruktur: Datenschützer warnt vor Abstrichen bei ePA

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