Bisher 516 Anträge abgelehnt
866 Anträge in Hessen auf Entschädigung wegen Corona-Impfung gestellt
Nach Angaben des Regierungspräsidiums Gießen wurden von den bisher landesweit 866 Anträgen wegen eines mutmaßlichen Corona-Impfschadens 31 genehmigt.
Veröffentlicht:Gießen. In Hessen sind seit dem Beginn der Pandemie bereits 866 Anträge auf Entschädigung in Folge einer Corona-Impfung gestellt worden, teilte das zuständige Regierungspräsidium Gießen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Nach Angaben eines Sprechers des Regierungspräsidiums braucht es hierfür neben der Impfbestätigung mehrere ärztliche Gutachten. „Versorgungsanträge wegen einer Schutzimpfung wie der Corona-Schutzimpfung werden stets unter Berücksichtigung des aktuellen Kenntnisstands der medizinischen Wissenschaft entschieden“, heißt es dort.
Die als „Post-Vac“ bezeichneten Erkrankungen sind schwer zuzuordnen. „Der Begriff „Post-Vac“ stellt keine medizinisch definierte Bezeichnung einer Erkrankung dar und unterliegt keiner eindeutigen Falldefinition für die Meldung eines Verdachtsfalls einer Nebenwirkung eines Impfstoffprodukts“, heißt es beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI).
Erfolgsaussichten auf eine Entschädigung sind gering
„Eine Anerkennung könnte erfolgen, wenn sich der Stand der Wissenschaft ändern sollte“, heißt es beim Regierungspräsidium. Dies wäre der Fall, wenn nach der geltenden medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht. „Ob und gegebenenfalls wann dies eintritt, kann nicht beurteilt werden.“
Die Erfolgsaussichten auf eine Entschädigung sind nach den Zahlen der Behörde auch eher gering. Von den 866 gestellten Anträgen wurden 31 genehmigt. 516 wurden abgelehnt und 297 werden noch bearbeitet. 22 weitere wurden wegen der Zuständigkeit abgegeben oder sind aus sonstigen Gründen obsolet. Anerkannt würden überwiegend die Folgen von Herzmuskelentzündungen, Sinusvenenthrombosen oder dem Guillain-Barré-Syndrom. Abgelehnte Anträge werden zunehmend in Zivilverfahren vor Gericht angefochten.
Versorgungsbezüge durchschnittlich 1.906 Euro pro Monat
Die in Hessen pro Person ausgezahlten Versorgungsbezüge lagen dem Regierungspräsidium zufolge für Menschen mit anerkanntem Impfschaden im Jahr 2022 bei durchschnittlich monatlich 1.906 Euro. Dabei könnten sich die Auszahlungen aber stark unterscheiden. Kosten für Behandlungen würden unabhängig in allen Fällen übernommen.
Das PEI erhielt nach eigenen Angaben bis Ende März vergangenen Jahres insgesamt 340.282 Meldungen zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen beziehungsweise Impfkomplikationen durch COVID 19-Impfstoffe. In 56.432 Fällen sei der Verdacht einer schwerwiegenden Impfnebenwirkung gemeldet worden. Gleichzeitig wurden nach Angaben des Robert Koch-Instituts in Deutschland mehr als 192 Millionen Corona-Impfungen verabreicht. (dpa)