Bessere Kooperation bei Korruption

AOK Nordwest sieht Handlungsbedarf bei Abrechnungsbetrug

Sozialversicherungsträger sollten bei Ermittlungen gegen Abrechnungsbetrug kooperieren dürfen, wünscht sich die AOK Nordwest. Insgesamt 3,8 Millionen Euro konnte sie durch ihr Ermittlerteam in den Jahren 2018 und 2019 zurückholen.

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Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen kostet Millionen.

Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen kostet Millionen.

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Dortmund/Kiel. Die AOK Nordwest sieht Handlungsbedarf beim Kampf gegen Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen. Die Kasse plädiert dafür, dass die Sozialversicherungsträger bei Ermittlungen kooperieren und untereinander Daten austauschen dürfen. Für ein gezieltes Vorgehen gegen schwarze Schafe sind aus Sicht der in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein aktiven AOK Nordwest klare datenschutzrechtliche Regelungen erforderlich.

Der Vorstandsvorsitzende Tom Ackermann erneuert zudem die Forderung nach mindestens einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität im Gesundheitswesen für Nordrhein-Westfalen. „Eine Zuständigkeitskonzentration im Bereich des Abrechnungsbetrugs wird bislang nicht priorisiert“, bemängelt er. In Bundesländern wie Schleswig-Holstein, Bayern oder Hessen habe sich die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften bewährt.

In den Jahren 2018 und 2019 konnte das siebenköpfige Ermittlerteam der AOK Nordwest durch das Aufdecken von Abrechnungsbetrügereien insgesamt 3,8 Millionen Euro zurückholen. In den Jahren 2016 und 2017 waren es 3,5 Millionen Euro gewesen.

Die AOK Nordwest verfolgt in allen Bereichen des Gesundheitswesens derzeit 959 Fälle, bei denen sie einen Abrechnungsbetrug vermutet. Ärztliche Behandlungen spielen dabei eine wichtige, aber anscheinend nicht die Hauptrolle.

Als Beispiel führt die AOK zwei Augenärzte auf, die abgerechnete Leistungen nicht selbst, sondern durch ihre Ärzte in Weiterbildung erbringen ließen. Die Höhe der Rückzahlung wird in diesen Fällen noch geprüft. Aus dem Pflegebereich berichtet die AOK von mehreren Fällen aus Schleswig-Holstein. So hatte etwa eine Pflegekraft Leistungen bei mehreren Patienten an unterschiedlichen Orten zeitgleich abgerechnet. In einem anderen Fall hatte ein Pflegedienst Leistungen durch nicht qualifizierte Mitarbeiter erbringen lassen.

Die größten Rückforderungen gab es 2018/2019 mit 1,5 Millionen Euro in der häuslichen Krankenpflege. Davon entfielen über 140.000 Euro auf einen einzigen Pflegedienst. Wegen falsch abgerechneter Arznei- und Verbandmittel holte sich die Kasse 1,4 Millionen Euro zurück. Ärzte mussten 745.000 Euro wegen unrechtmäßig abgerechneter Leistungen zurückzahlen.

Die meisten Leistungserbringer würden korrekt abrechnen, betont Dr. Jürgen Mosler, Leiter des Fachbereichs Bekämpfung von Fehlverhalten. „Aber schon einige wenige schwarze Schafe können ein schlechtes Licht auf einen gesamten Leistungsbereich werfen.“ (iss/di)

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