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Immobilienanlage

Ab 1. November muss grüner gebaut und saniert werden

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Berlin. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt in Kraft. Die wichtigsten Änderungen für Wohnungseigentümer und Vermieter hat der Bundesverband der Verbraucherzentrale zusammengefasst:

  • Bauherren müssen in Neubauten mindestens eine Form erneuerbarer Energien (z. B. Fotovoltaik-, Solarwärme- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen) zum Heizen einplanen.
  • Ineffiziente Heizungen – Heizkessel, die 30 Jahre oder älter sind – sind nicht mehr zulässig. Neue, mit Heizöl betriebene Kessel dürfen ab 2026 nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energiequellen betrieben werden.
  • Im Falle einer Sanierung oder eines Hausverkaufs von Ein- und Zweifamilienhäusern besteht die Pflicht zu einer kostenlosen Energieberatung.
  • Vorschriften zu Energieausweisen werden ergänzt. Dies betrifft beispielsweise Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.
  • Staatliche Förderung (bis zu 45 Prozent der Investitionen für klimafreundliche Heiztechnik oder Wärmedämmung) für erneuerbare Energien und effiziente Energienutzung sind gesetzlich verankert.
  • Bei allen Bauvorhaben, die vor dem 1. November 2020 beantragt oder angezeigt wurden, greifen die neuen Regeln noch nicht. Die Verbraucherzentralen bieten nach Verbandsangaben eine kostenlose GEG-Beratung an. (syc)
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