Abrechnungsbetrug bei Zytostatika-Herstellung?

Haben 60 Apotheken bei der Zytostatika-Zubereitung geschummelt und Kassen betrogen? Die Staatsanwälte ermitteln.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
Apotheker im Visier: Sie sollen billige Zytostatika verwendet, aber teure Originale abgerechnet haben. © imago/Thomas Frey

Apotheker im Visier: Sie sollen billige Zytostatika verwendet, aber teure Originale abgerechnet haben. © imago/Thomas Frey

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HANNOVER/ VERDEN. Öffentlich ist es schon lange, nun werden immer mehr Anklagen erhoben. Rund 60 deutsche Apotheken sollen preiswerte Zytostatika im Ausland bestellt, sie wie üblich gemischt, aber dann mit den Kassen zu ortsüblichen Preisen abgerechnet haben. Der Betrug dauert offenbar an. "Wir haben Hinweise darauf, dass das Problem noch immer nicht behoben ist", sagt Klaus Altmann, Sprecher der AOK Niedersachsen zur "Ärzte Zeitung". Bereits seit 2007 haben zunächst die Kassen und dann die Staatsanwaltschaften ermittelt, und jetzt kommen die Verfahren ins Laufen.

Bis 2009 konnten die Apotheker auch Zytostatika, die billig im Ausland eingekauft wurden, im eigenen Betrieb mischen und das fertige Präparat ausliefern. Woher die Stoffe stammten, war dem Medikament nicht mehr anzusehen. Nur 300 Apotheken in Deutschland dürfen solche Zytostatika herstellen. Damit wären ein Fünftel alle berechtigten Apotheken in den Skandal verwickelt. Die Präparate stammen aus dem europäischen Ausland aber auch aus Übersee, etwa aus Argentinien, so die AOK Niedersachsen. In Oldenburg ist bereits 2008 eine Entscheidung im Falle eines solchen Betruges gefallen. Der betroffenen Apotheker musste mit keinem Verfahren mehr rechnen, es wurde gegen die Auflage eingestellt, dass er 12000 Euro an die betroffene Kasse und eine gemeinnützige Einrichtung zahle. Auch in Verden, Braunschweig und Celle laufen Verfahren. Es gebe in Niedersachsen "eine Handvoll Fälle", so Altmann.

Im Januar hat die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage gegen einen Apotheker erhoben. Sie erklärt, der Verdächtigte soll "Zytostatika für seine Apotheke auch auf dem ,Grauen Markt‘ erworben haben" (...). Hierdurch soll es ihm gelungen sein, gegenüber dem Preis der Originalware rund 20 bis 35 Prozent zu sparen. Hierbei soll der Angeschuldigte in Kauf genommen haben, im Inland nicht verkehrsfähige Arzneimittel zu erhalten.

Nach Auskunft der BKK-Arzneimittelberatung in Bremen halten die Betrugsversuche an. "Die 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes vom letzten Jahr hat die Apotheken verpflichtet, auf den fertigen Präparaten die Pharmazentralnummer anzugeben, sowie die Inhaltsstoffe der eingesetzten Fertigarzneimittel", sagt Roland Windt von der Bremer BKK Arzneimittelberatung. Allerdings hätten manche Apotheken einen Weg gefunden, die Regelung unter Umständen zu umgehen. Windt: "Sie gründen eigene Herstellungsbetriebe, in denen sie die Zytostatika mischen lassen. Von dort kaufen sie die Zytostatika als Fertigpräparate, ohne die Inhaltsstoffe einer eigenen Rezeptur angeben zu müssen." Laut KKH Allianz, die sich seit Jahren speziell mit Betrug im Gesundheitswesen befasst, wäre dieser Weg allerdings mit hohen Hürden versehen, ,, wenn auch nicht unmöglich". So seien etwa entsprechende Studien nötig, um auf die Angaben auf der Packung zu verzichten. Das dürfte für individuell gemischte Arzneien schwierig sein, hieß es. Wie dem auch sei: Der Schaden, der durch solche Praktiken für die Kassen anfällt, liege allein für die AOK Niedersachsen bei zwei Millionen Euro, wie Klaus Altman sagt, "es kann aber auch bedeutend mehr sein".

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