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Ärzte bekommen Schonfrist bei den Kodierrichtlinien

BERLIN (mn). Teilentwarnung bei den Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR): Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Krankenkassen haben sich auf eine Übergangsfrist von sechs Monaten bei der Einführung der neuen Vorschriften zur Diagnosenkodierung für Vertragsärzte geeinigt.

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Im Datenstrom ärztlicher Abrechnungen sollen in Zukunft richtlinienkonforme Diagnosekodierungen enthalten sein.

Im Datenstrom ärztlicher Abrechnungen sollen in Zukunft richtlinienkonforme Diagnosekodierungen enthalten sein.

© [M] Miqul / fotolia.com

Die Kodierrichtlinien sollen wie bisher geplant ab Januar 2011 gelten - mit einer Übergangsfrist von einem halben Jahr.

"Die Ärzte haben dann Zeit, sich mit den Richtlinien vertraut zu machen, ohne dass Sanktionen drohen", erklärte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvositzender der KBV am Freitag in Berlin.

Fehler beim Kodieren haben im ersten Halbjahr demnach noch keine Auswirkungen auf die Abrechnung einer Praxis.

Die Krankenkassen haben der Übergangsfrist allerdings offenbar nicht ohne Gegenleistung zugestimmt: Nach Aussage Köhlers in einem Schreiben an die Kassenärztlichen Vereinigungen wird die Einigung voraussichtlich Auswirkungen auf die Vergütung 2013 haben.

Einer morbiditätsbedingten Erhöhung der Vergütung wollen die Kassen demnach nur zustimmen, wenn die Ärzte nach den AKR kodieren.

Grund für die Übergangsfrist sind die Erfahrungen aus der Testregion Bayern. Die KVen werden in den kommenden Monaten Schulungsangebote machen. Die KBV plant zum Beispiel eine Online-Fortbildung und eine Hotline mit geschulten KV-Mitarbeitern.

"Der Schulungsbedarf ist enorm", sagte Köhler. Köhler appellierte auch an die Softwareunternehmen, die Funktionen zur Anwendung der AKR anwenderfreundlich umzusetzen.

Lesen Sie dazu auch: Nord-KV fordert Überarbeitung der Kodierrichtlinien

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: KBV nimmt Druck aus dem Kessel

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