Nord-KV fordert Überarbeitung der Kodierrichtlinien

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BAD SEGEBERG (di). Die Abgeordnetenversammlung der KV Schleswig-Holstein hat sich gegen die Einführung der neuen ambulanten Kodierrichtlinien in der geplanten Form ausgesprochen. In einer Resolution fordern die Abgeordneten die KBV auf, die Diagnoseverschlüsselung so zu überarbeiten, dass diese "praxistauglich" ist.

Die Nord-KV verweist auf Erfahrungen in Bayern, die darauf hindeuten, dass die neuen Richtlinien im Praxisalltag nicht praktikabel sind und nach Befürchtung der Abgeordneten zusätzliche Bürokratie verursachen könnten.

Von der KBV erwarten die Abgeordneten, dass die Umsetzung verschoben wird, bis die Kodierrichtlinien den medizinischen Realitäten entsprechen und die Softwarehäuser in der Lage sind, den zusätzlichen bürokratischen Aufwand vollständig aufzufangen.

Ähnliche Appelle hatten vor Schleswig-Holstein bereits andere KVen an die KBV gerichtet. Die neuen Kodierrichtlinien treten am 1. Januar bundesweit in Kraft. Sie sollen den Niedergelassenen bei der richtigen Diagnoseverschlüsselung helfen.

Damit soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass sich das Honorar nicht länger an der Grundlohnsumme, sondern an der Morbidität orientiert.

Lesen Sie dazu auch: Ärzte bekommen Schonfrist bei den Kodierrichtlinien

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