Ärzte können sich Erziehungszeiten anrechnen lassen
BERLIN (eb). Ärztinnen und Ärzte, die in Ärzteversorgungswerken Mitglied sind, können ihre Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkennen lassen. Darauf weist momentan die Deutsche Rentenversicherung hin. Sie hat ein kostenfreies Servicetelefon eingerichtet.