Gesundheitskarte

Ärzte lehnen Datenabgleich in der Praxis ab

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BERLIN. Die große Koalition behält ihre hohe Schlagzahl bei der Gesundheitsgesetzgebung bei. Im Dezember soll bereits der Referentenentwurf eines E-Health-Gesetzes vorliegen.

Das geht aus einer aktuellen To-Do-Liste des Gesundheitsministeriums hervor, die der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Das Gesetz soll erste Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte nutzbar machen. Dabei geht es vor allem um den automatischen Abgleich von Versichertenstammdaten in den Arztpraxen und um die Notfalldaten von Patienten sowie um die elektronische Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern, zum Beispiel beim Einweisungs- und Entlassmanagement im Krankenhaus.

Die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte stehen dem Vorhaben kritisch gegenüber. Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung hat in ihrer jüngsten Sitzung ihre Ablehnung des mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gestarteten Aufbaus neuer Überwachungs-, Kontroll- und Steuerungsmechanismen im Gesundheitswesen bekräftigt.

Der Abgleich und die Aktualisierung von Stammdaten der Versicherten sei Angelegenheit der Kassen und nicht Aufgabe der Arztpraxen. (af)

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