E-Health

Ärzte müssen aus der Deckung kommen

Die Krankenkassen nutzen Online-Techniken bereits intensiv für das Versorgungsmanagement. Das Fernbehandlungsverbot stört dabei nur am Rande. Ärzte sind gefragt, technische Innovationen für die Medizin der Zukunft zu nutzen.

Von Annette Tuffs Veröffentlicht:

FREIBURG. "Jede Branche, die von der Digitalisierung erfasst wurde, hat sich danach nicht mehr wiedergefunden." Dieses Menetekel malte Oliver Schenk, Abteilungsleiter für Grundsatzfragen der Gesundheitspolitik im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), beim diesjährigen Freiburger eHealth-Forum an die Wand.

Dabei ist insbesondere das BMG gefordert, mit seinem im Referentenentwurf vorliegenden E-Health-Gesetz dafür zu sorgen, dass die Übergänge von der analogen in die digitalisierte Medizinwelt nicht zu Lasten von Patienten und Ärzten gehen werden. Auch die Industrie wartet darauf, dass es endlich klare gesetzliche Vorgaben gibt.

Viele Fragen in der schönen neuen Digital-Welt sind offen: Wie können sich Patienten in der Vielzahl konkurrierender, kostenloser Angebote an medizinischer Beratung, Coaching und Behandlung im Internet zurechtfinden?

In Freiburg prophezeite ein engagierter Diskussionsteilnehmer, dass die Verwirrung durch elektronische Messdaten sowie Fehlinformation durch widersprüchliche und falsche Internet-Informations- und Coaching-Angebote den Ärzten demnächst das neue, weit verbreitete Krankheitsbild des "Internet-Geschädigten" bescheren werde.

Und wie sollen Ärzte neue Medien und Technik, etwa bei der Überwachung von Vitalparametern, einsetzen, wenn deren Rolle jenseits von Pilotprojekten im Diagnose- und Behandlungsprozess nicht definiert, geschweige denn wissenschaftlich oder finanziell gesichert ist und das berufsrechtliche Fernbehandlungsverbot wie ein Damoklesschwert über ihnen schwebt? Von Datensicherheit ist dabei noch gar nicht die Rede.

Eine Rüge für die Pilotitis in der Telemedizin

In Freiburg rügte der Vertreter des BMG die Pilotitis in der Telemedizin, und vermisste ausreichend Diagnose- und Therapieverfahren in der Regelversorgung.

Der schwarze Peter aber ist in Berlin beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) sowie bei den Krankenkassen zu verorten, die sich aktiver um Wirksamkeitsüberprüfungen der Telemedizin kümmern sollten.

Diese seien wegen hoher Kosten ihrer singulären Systeme zur Messung wichtiger Vitalparameter bislang nicht bezahlbar, sagte Klaus Rupp, Fachbereichsleiter Versorgungsmanagement bei der Techniker Krankenkasse Hamburg. Abgesehen von Teleradiologie gibt es kaum Ansätze für einen flächendeckenden Einsatz der Telemedizin in Deutschland.

Die Krankenkassen haben dagegen ein vergleichsweise unverkrampftes Verhältnis zu E-Health, sehen sie hier doch große Chancen für eine verbesserte, künftig auch kostengünstigere Versorgung ihrer Mitglieder, aber auch für ihre Profilierung im Krankenkassen-Wettbewerb.

Arzt- und Krankenhaus-Navigatoren gehören längst zu ihrem Standardangebot, wobei die Portalwelt für den suchenden Patienten noch nicht wirklich funktioniere, so Klaus Rupp. Die Techniker Krankenkasse hat hier klar die Zeichen der Zeit erkannt und bietet OnlineCoaching, unter anderem bei Depression, an.

Während Psychotherapeuten in Klinik und Praxen die Online-Therapie noch zurückhaltend beurteilen und erst Studien dazu abwarten wollen, ist das Depressions-Coaching der TK, für das Psychologen ein Back-up bieten, bei den Versicherten erfolgreich.

"Rund 400.000 der insgesamt 900.000 betroffenen Mitglieder nehmen an einem unserer Coaching-Programme teil", so Rupp.

Novellierung des Fernbehandlungsverbots?

Die TK steht damit nicht allein. Eine Nachfrage der "Ärzte Zeitung" bei DAK, Barmer GEK und AOK bestätigt den Trend, dass die Krankenkassen neben der Industrie eine führende Rolle bei der Fernbetreuung übernommen haben: Kostenlose Apps und andere Internet-Angebote zu Ernährung, Fitness, Schwangerschaft oder gesundem Lebensstil werden von den Versicherten dankbar angenommen.

Die Kassen unterstützen zudem einzelne Studien, vor allem bei Herzpatienten und Diabetikern, die ein externes Monitoring von Vitalparametern erlauben.

Einig sind sich die Krankenkassen in der strategischen Beurteilung der E-Health-Anwendungen: Sie sollen nicht die persönliche ärztliche Behandlung ersetzen, sondern die Ärzte unterstützen.

Aber: "Das schließt unter Umständen eine geringere Zahl von persönlichen Arztkontakten ein."

Das Fernbehandlungsverbot wird nicht prinzipiell in Frage gestellt, aber eine Novellierung durch die Ärzteschaft könne durchaus zielführend sein, teilt die Barmer GEK auf Anfrage mit. Natürlich sind vor allem die strukturschwachen Gebiete mit geringer Arztdichte im Blick.

Wie positioniert sich die Ärzteschaft? Sie ist aufgerufen, nicht die Augen vor den Zeichen des digitalen Zeitalters zu verschließen, aus der Defensive zu kommen und technische Innovationen als spannende Gestaltungsmöglichkeiten für die Medizin der Zukunft zu begreifen.

Denn längst haben die Internetnutzer ihr vielfaches Votum per Mausclick abgegeben und sich bei der angebotenen medizinischen Fachkompetenz bedient. Das Smartphone als Barometer für Gesundheit und als persönlicher Berater ist nicht aufzuhalten.

Die Medizinbranche muss sich in den nächsten Jahren neu erfinden, bevor sie feststellt, dass sie sich im Zuge der E-Health-Revolution bereits verloren hat.

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Kommentare
Dr. Wolfgang Bensch 06.06.201510:58 Uhr

Innovation "Gesundheitskarte" - Ulla & Co. lassen grüssen ...

Was für Visionen hatte man damals vor über einem Jahrzehnt?
"Zur Erhöhung der Transparenz und der Sicherung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz im System führen wir auf freiwilliger Basis eine Gesundheitskarte ein. Sie soll vor unnötigen Doppeluntersuchungen schützen, unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen schneller erkennen lassen und die Datensicherheit stärken. Sie enthält die Notfalldaten und informiert über erforderliche Vorsorgeuntersuchungen."

Das eHealth-Gesetz führt nun Sanktionen ein, von "freiwillig" ist nicht mehr die Rede und das smart-phone hat damals noch niemand gekannt. Die Gesundheitskarte sollte 2006 einsatzbereit sein ... die Planer und Macher alle an "gesetzlichen Vorgaben" und deren Umsetzung orientiert?
Die Ärzteschaft ignorierte die auf Deutschen Ärztetagen von einer kritischen Minderheit eingebrachten und mehrheitlich verabschiedeten Entschlüsse. Woran fühlen sich Ärztefunktionäre gebunden?
Nur an die gut dotierten Posten in der Selbstverwaltung?

Dr. Thomas Georg Schätzler 05.06.201511:36 Uhr

Aus der Arztpraxis für den Patienten

Nach wie vor ist der Entwurf eines E-Health-Gesetzes eine Kopfgeburt! Denn es geht gar nicht um "Gesundheit", "elektronische Gesundheit" oder "Informationstechnologie", wie uns "Gesundheits"-Politiker, Medien und Öffentlichkeit weis machen wollen.

Sondern es geht um allzu gerne verdrängte und verleugnete Krankheits- und Lebensrisiken bei Kontrazeption, Konzeption und Reproduktion, bei Geburt, Wochenbett und Beziehungsproblematiken, bei Säuglingen, Kindern und jugendlichen Adoleszenten, bei Rauchen, Saufen, Fehlernährung, Bewegungsmangel und Drogen, bei Risiko-Sportarten, Arbeitswelt, Mobilität, Tourismus und Leistungsanforderungen, bei Sexualität, Liebe, Hass, Zerrüttung, Freundschaft und Partnerschaft. Um Risiken bei Herz-, Hirn-, Lungen-, Nieren-, Magen-Darm-, Kreislauf-, Tumor-, Krebs-, System-, Infektions- und metabolisch-endokrinen bzw. seelischen oder orthopädischen Krankheitsbildern, um Schmerzen, Behinderung, Siechtum und nahen Tod.

Im E-Health-Gesetz werden gerade n i c h t bewegungseingeschränkte, teilhabegeminderte, bio-psycho-sozial benachteiligte, EDV-ferne, ältere, multimorbide Patientinnen und Patienten berücksichtigt bzw. die ärztliche-psychotherapeutische Profession und therapeutische Intervention berücksichtiggt, die auch noch dem GKV- Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V unterliegen: "Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen".

Sondern Zielgruppen des E-Health-Gesetzes, der GKV-Kassen, der GEMATIK und einer völlig verblendeten Gesundheitspolitik sind dagegen kerngesunde, Teilhabe-optimierte, Sport- und Ausdauer-gestählte Mitbürger, die locker 10 verschiedene PIN-Nummern unterschiedliche Passwörter, Zugangsdaten und Codes memorieren, um sich in scheinbar sicherer informationeller Selbstbestimmung zu wähnen.

Teuerste und störanfälligste GEMATIK-Systeme von mit Milliardenaufwand ausgegebenen Lichtbild-Versichertenkarten, Mini-Chips mit lächerlich kleiner Speicherkapazität und kompliziertesten Ein- und Auslese-Algorithmen waren gerade gut genug, um bei Gesunden immer zugänglich, aber nie wirklich gebraucht zu werden.

Doch bei den chronisch Multimorbiden, Kommunikations-, Interaktions- und Teilhabe-gestörten Kranken bzw. in Akut- oder Notfällen sind diese EDV-gestützten Installationen im Gegensatz zu den Gesunden nie ausreichend zugänglich, werden aber umso dringender gebraucht!

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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