Urteil
Ärzte müssen ihre Aufnahme in Bewertungsportal hinnehmen
KARLSRUHE. Ärzte müssen ihre Aufnahme in ein Bewertungsportal hinnehmen. Sie können nicht verlangen, dass der Betreiber sämtliche eigenen Daten samt zugehörigen Bewertungen löscht, urteilte am Dienstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu jameda.de.
Das öffentliche Interesse und die Kommunikationsfreiheit des Portalbetreibers wögen schwerer als die Persönlichkeitsrechte des Arztes.
Az.: VI ZR 358/13




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


