Ärztevertreter in Stuttgart senken Kammerbeiträge
STUTTGART (mm). Der Kammerbeitrag für Ärzte im Bereich der Landesärztekammer Baden-Württemberg wird abgesenkt. Nach dem Beschluss der Delegierten der Vertreterversammlung müssen Mediziner der Region künftig 0,45 Prozent des aus ärztlicher Arbeit erzielten Einkommens an die Kammer entrichten. Sie sparen damit zehn Prozent ihrer bisherigen Abgaben.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


