Abtreibung beworben?

Ärztin vor Gericht

Veröffentlicht:

GIESSEN. Der Deutsche Juristinnenbund (djb) und der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) fordern die Abschaffung des Straftatbestands "Werbung für den Schwangerschaftsabbruch". Der einschlägige Strafrechtsparagraf 219a geht zurück auf den § 219, der im Mai 1933 in das Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen wurde.

Der Abbruch sei eine medizinische Dienstleistung für Frauen in einer Notlage. Darüber müssten Ärzte "öffentlich sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt zu sehen", so der djb.

Am heutigen Freitag muss sich eine Allgemeinärztin vor dem Gießener Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt sie, auf ihrer Website Abtreibungen beworben zu haben. (cw)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Risikofaktoren identifiziert

Für wen könnten Harnwegsinfekte gefährlich werden?

Laterale Ellbogenschmerzen

Diese sechs Kriterien sprechen gegen einen „Tennisarm“

Metaanalyse

Subjektive Krankheitsbelastung bei Krebs prognostisch relevant

Lesetipps
Übersichtsarbeit: Wie wirken Hochdosis-, rekombinante und mRNA-Vakzinen verglichen mit dem Standardimpfstoff?

© Sasa Visual / stock.adobe.com

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an