Soziale Medien

Bundesärztekammer will Ärzte im Umgang mit sozialen Medien sensibilisieren

Die Bundesärztekammer hat ihre Handreichung „Ärztinnen und Ärzte in sozialen Medien“ aktualisiert und gibt Ärzten Tipps zum Verhalten anhand konkreter Fallbeispiele.

Veröffentlicht:
Beim Umgang mit sozialen Medien sollten Ärzte einige Regeln beachten.

Beim Umgang mit sozialen Medien sollten Ärzte einige Regeln beachten.

© Ali Balikci / AA / picture alliance

Berlin. Die Nutzung sozialer Medien gehört für viele Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Patientinnen und Patienten zum Alltag. Wichtig aber sei, bei der Nutzung sozialer Medien die ärztliche Schweigepflicht und den Datenschutz stets zu beachten, heißt es in einer Mitteilung der Bundesärztekammer (BÄK). Um Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinstudierende für die Besonderheiten der Kommunikation über soziale Medien zu sensibilisieren, hat die BÄK ihre Handreichung für Ärztinnen und Ärzte in den sozialen Medien aktualisiert. Anhand konkreter Fallbeispiele will die BÄK Probleme im Umgang mit sozialen Medien aufzeigen und Lösungsvorschläge anbieten.

Es geht dabei um die ärztliche Schweigepflicht, Netiquette, Grenzen des Arzt-Patient-Verhältnisses und der Fernbehandlung, Datenschutz und Datensicherheit sowie Zurückhaltung bei produktbezogenen Aussagen. Die Verantwortung wachse zudem mit der Reichweite, heißt es in der Handreichung. Auch das Thema medizinische Influencer wird behandelt.

Gefahren der sozialen Medien

„Werden die Regeln beachtet, spricht nichts gegen eine breitere Nutzung sozialer Medien – im Gegenteil. Ärztinnen und Ärzte werden ihr Kommunikationsverhalten sicherlich ihren Patientinnen und Patienten anpassen müssen“, erläutert Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender des BÄK-Ausschusses „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung“.

„Der Austausch über soziale Medien kann das Patient-Arzt-Verhältnis auch ungünstig beeinflussen und mit datenschutzrechtlichen Problemen und weiteren juristischen Fragestellungen einhergehen“, sagt PD Dr. Peter Bobbert, ebenfalls Co-Vorsitzender des BÄK-Ausschusses. Dieser Gefahren müssten sich Ärzte bei der Nutzung sozialer Medien bewusst sein. Ärztinnen und Ärzte müssten deshalb alle Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit der Patienten-Arzt-Beziehung und den Datenschutz zu gewährleisten. (mn)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Fünf Jahre Digitale Gesundheitsanwendungen

Dritter DiGA-Report bestätigt das deutsche Erfolgsmodell

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Thomas Reyer 09.02.202318:05 Uhr

Ob das Kammersystem dafür prädestiniert ist mag ich stark bezweifeln, die Kammer Berlin ist nicht mal in der Lage den Eingang einer Email zu bestätigen.

* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
In New Orleans findet in diesem Jahr die Jahrestagung des American College of Cardiology (ACC) statt.

© aceshot/stock.adobe.com

New Orleans

Herzkongress ACC 2026: Das sind die wichtigen neuen Studien

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram