Patientenverfügungen

Ärztlicher und juristischer Rat unabdingbar

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. In der Debatte um das Patientenverfügungsgesetz hatten Organisationen wie die damalige Deutsche Hospiz Stiftung vor Missbrauch und "Fehlinterpretationen" gewarnt. Mit seiner jüngsten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe diese Bedenken weitgehend beseitigt - in einer Form allerdings, die vielen zu weit geht.

Christiane Rock von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät, sich für Patientenverfügungen juristischen und auch ärztlichen Rat einzuholen. Denn nur Ärzte könnten erklären, was es bedeutet, in einer bestimmten Situation eine Behandlung vorzunehmen oder eben nicht. Unklar bleibt, wie viele Patientenverfügungen nun nachgebessert werden müssen. (mwo)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Debatte über „Kontaktgebühr“

Praxisgebühr: Wird das Placebo von einst zur Wunderpille?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Urologen-Kongress

Prostatakrebs: Welche Neuerungen es in der Leitlinie gibt

Lesetipps