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Patientenverfügungen

Ärztlicher und juristischer Rat unabdingbar

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KARLSRUHE. In der Debatte um das Patientenverfügungsgesetz hatten Organisationen wie die damalige Deutsche Hospiz Stiftung vor Missbrauch und "Fehlinterpretationen" gewarnt. Mit seiner jüngsten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe diese Bedenken weitgehend beseitigt - in einer Form allerdings, die vielen zu weit geht.

Christiane Rock von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät, sich für Patientenverfügungen juristischen und auch ärztlichen Rat einzuholen. Denn nur Ärzte könnten erklären, was es bedeutet, in einer bestimmten Situation eine Behandlung vorzunehmen oder eben nicht. Unklar bleibt, wie viele Patientenverfügungen nun nachgebessert werden müssen. (mwo)

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