Direkt zum Inhaltsbereich

Patientenverfügungen

Ärztlicher und juristischer Rat unabdingbar

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. In der Debatte um das Patientenverfügungsgesetz hatten Organisationen wie die damalige Deutsche Hospiz Stiftung vor Missbrauch und "Fehlinterpretationen" gewarnt. Mit seiner jüngsten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe diese Bedenken weitgehend beseitigt - in einer Form allerdings, die vielen zu weit geht.

Christiane Rock von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät, sich für Patientenverfügungen juristischen und auch ärztlichen Rat einzuholen. Denn nur Ärzte könnten erklären, was es bedeutet, in einer bestimmten Situation eine Behandlung vorzunehmen oder eben nicht. Unklar bleibt, wie viele Patientenverfügungen nun nachgebessert werden müssen. (mwo)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Komplexe Gemengelage

COVID-Prophylaxe 2.0: Das gilt bei der Abrechnung

Anästhesisten: Mindeststandards dürfen nicht nur Empfehlung sein

Nach Tod von Kind: Mehr als 13 Jahre Haft für Narkosearzt

Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Komplexe Gemengelage

COVID-Prophylaxe 2.0: Das gilt bei der Abrechnung

Lesetipps
Einsame jüngere Frau

© Photographee.eu / stock.adobe.com

DEGAM-Kongress

Einsamkeit trifft nicht nur Ältere

Eine Frau sitzt mit einer brennenden Zigarette hinter dem Lenkrad ihres Autos.

© Peter Steffen/dpa

DEGAM-Kongress

Wie viele KHK-Patienten rauchen?