Direkt zum Inhaltsbereich

Angriff auf Gynäkologen keine Meinungsfreiheit

STRAßBURG (mwo). Persönliche Angriffe gegen Gynäkologen von Abtreibungsgegnern sind von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Nach dem Bundesverfassungsgericht hat dies nun auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg bekräftigt.

Veröffentlicht:
Ärzte dürfen nicht an den Pranger gestellt werden
© Orlando Florin Rosu / fotolia.com

Ärzte dürfen nicht an den Pranger gestellt werden © Orlando Florin Rosu / fotolia.com

© Orlando Florin Rosu / fotolia.com

Der Antragsteller hatte 2001 in der Nähe einer gynäkologischen Praxis Flugblätter verteilt. "Stoppt rechtswidrige Abtreibungen in der Praxis Dr. K.", hieß es dort. Und auf der Rückseite: "Bitte helfen Sie uns im Kampf gegen die straflose Tötung ungeborener Kinder." Hintergrund ist die Unterscheidung des Strafgesetzbuchs zwischen einer rechtmäßigen und einer straffreien Abtreibung. Rechtmäßig ist nur eine Abtreibung zum gesundheitlichen Schutz der Mutter. Trotzdem bleibt aber auch eine Abtreibung innerhalb der ersten zwölf Wochen straffrei, wenn die Schwangere sie wünscht und sich zuvor hat entsprechend beraten lassen.

Die Unterlassungsklage des Arztes hatte dennoch durch alle Instanzen Erfolg. Dabei gingen die deutschen Gerichte davon aus, dass die mit dem Flugblatt angesprochenen juristischen Laien den Vorwurf "rechtswidriger Abtreibungen" so verstehen, dass der Gynäkologe sich gesetzwidrig verhalte und strafbar mache. So gelesen sei der Vorwurf aber falsch. Der Bundesgerichtshof sprach zudem von einer "Prangerwirkung". Der damit verbundene Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Arztes wiege deutlich schwerer als die Meinungsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht meinte, der Abtreibungsgegner könne seine Position problemlos so formulieren, dass auch Laien klar sei, dass der Gynäkologe nicht strafbar handle.

Diese Positionen unterstützte nun auch der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Niemand habe dem Abtreibungsgegner verboten, sich öffentlich gegen straffreie Abtreibungen zu äußern. Der Abtreibungsgegner seinerseits habe aber sogar Patientinnen gezielt angesprochen und dadurch die freie Berufsausübung des Arztes erheblich beeinträchtigt.

Az.: 2373/07 und 2396/07

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Oberlandesgericht Köln

Jüngerer Patient – höheres Schmerzensgeld

Das könnte Sie auch interessieren
Logo Digiteneers - Vertidisan

© Digitineers

Digitineers

Bei Schwindel – Vertidisan®: Die Therapie-App

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Logo Cardisio

© Doctolib

Doctolib

Mehr Service: KI-Assistenz rund um die Privatbehandlung

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Welche Rolle spielen Biofilme bei Therapieversagen und Rückfällen?

© robertprzybysz | iStock

Persistierende Onychomykosen

Welche Rolle spielen Biofilme bei Therapieversagen und Rückfällen?

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Chronisch rezidivierende Vulvovaginalmykosen

© Domepitipat | iStock

Lebensqualität zurückgewinnen

Chronisch rezidivierende Vulvovaginalmykosen

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Pityriasis versicolor

© iStock / C5C

Kleienpilzflechte im Sommer

Pityriasis versicolor sicher erkennen und gezielt behandeln

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Interdisziplinäres Patienten-Management – ein Praxisleitfaden

© APOGEPHA Arzneimittel GmbH | Generated by AI

Überaktive Blase

Interdisziplinäres Patienten-Management – ein Praxisleitfaden

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: APOGEPHA Arzneimittel GmbH, Dresden
Abb. 1: Ofatumumab-Konzentrationen in der Muttermilchh

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [10]

Aktive schubförmige Multiple Sklerose

Flexiblere Familienplanung durch kürzere Kontrazeptionszeit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Abb. 1: MS-Krankheitsdynamik: Patientinnen und Patienten bewegen sich von frühen Stadien über Phasen fokaler Entzündung in fortgeschrittene, meist irreversible Stadien

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [4]

Multiple Sklerose heute

Praxisrelevante Daten im Fokus

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Akute Belastung versus chronische Schäden

Marathonläufer sollten ihren Nierenstatus kennen

Lesetipps
Koloskopie, Blick auf den Monitor

© Issara - stock.adobe.com

Anstoß zur Diskussion

Darmkrebs: Ist die koloskopische Überwachung falsch aufgestellt?

Ein Arzt zählt mit den Fingern bis Drei.

© Arnéll Koegelenberg/peopleimages.com/stock.adobe.com

Regionaler Multimorbiditäts-Vergleich

Wo es relativ viele Ü-50-Jährige mit drei oder mehr chronischen Erkrankungen gibt