Anstellung bringt höheren Ordi-Komplex
NEU-ISENBURG (lu). Kollegen, die andere Ärzte beschäftigen, haben einen klaren Anspruch darauf, ebenso wie Gemeinschaftspraxen den höher bewerteten Ordinationskomplex zu bekommen. Das geht aus einer Entscheidung des Bewertungsausschusses hervor.