Arzneimittelversorgung

Apotheken übernehmen Hämophiliegeschäft jetzt ganz

Ab September werden Hämophilie-Präparate im Regelfall nur noch auf Rezeptvorlage in Apotheken abgegeben. Patienten- und Ärzteverbände warnen vor Re-Importen.

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Berlin. Hämophilie-Patienten bekommen Gerinnungspräparate ab 1. September im Normalfall nur noch nach Rezeptvorlage in einer öffentlichen Apotheke – und müssen ab sofort Zuzahlung leisten. Darauf wies am Montag der Apothekerdachverband ABDA hin. Die bisherige Praxis, dass Bluter Medikamente direkt in der Arztpraxis erhalten konnten, gehört damit der Vergangenheit an.

Die Änderung des Vertriebsweges für Gerinnungsfaktoren wurde mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) eingeführt. Danach dürfen Praxen, die auf Bluter-Versorgung spezialisiert sind, in Zukunft nur noch einen Präparatevorrat für Notfälle anlegen und anlassbezogen daraus abgeben.

Patienten sollen sich nicht sorgen

„Die öffentlichen Apotheken übernehmen gerne die Verantwortung für die Arzneimittelversorgung von Hämophilie-Patienten“, ließ Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), am Montag verlauten. Sorgen, der neue Vertriebsweg könnte ihnen Versorgungsprobleme bereiten, müssten sich die Patienten nicht machen, versichert Groeneveld.

Die Neuregelung war während des Gesetzgebungsverfahrens besonders umstritten. Rund 8000 Deutsche leiden an Hämophilie. Etwa 2500 von ihnen bezogen laut Interessengemeinschaft Hämophiler (IGH) bisher Gerinnungsfaktoren direkt in einem der bundesweit etwa 20 Hämophiliezentren.

Anlässlich der jetzt regelhaften Rezepteinlösung in Apotheken fordert die IGH die Patienten auf, darauf zu achten, dass ihr Arzt den Aut-idem-Austausch ausschließt – „spätestens wenn die ersten reimportierenden Unternehmen mit den Krankenkassen Rabattverträge geschlossen haben“. Zur Begründung heißt es, mit dem Re-Importhandel sowie den damit verbundenen Umverpackungsprozessen erhöhten sich die Risiken, dass Produktfälschungen Eingang in die Lieferkette finden.

Der Berufsverband der Hämostaseologen (BDDH) sieht das genauso und verweist auf Arzneimittelversorgungsverträge einiger Kassen, wonach Apotheker hinsichtlich der Substitution eines Bezugsarzneimittels durch einen Re-Import das Aut-idem-Kreuz nicht beachten sollen. In solchen Verträgen gebe es dann aber die Formulierung, dass der Austausch auch gegen einen Import dann zu unterbleiben habe, wenn medizinisch therapeutische Gründe dagegen sprechen.

Daher empfehle der BDDH, heißt es wörtlich, „allen seinen Mitgliedern zukünftig auf Rezepten für Gerinnungsfaktorenpräparationen ‚aus medizinisch therapeutischen Gründen kein Austausch‘ schriftlich zu vermerken“. (cw)

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