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CDU-Europaabgeordnete Voss

Appell an EU: KI-Entwicklungen nicht durch Überregulierung hemmen!

Der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss wirbt vor dem Rechtsausschuss des EU-Parlaments für seinen Bericht zur EU-KI-Regulierung. Er fordert mehr Tempo, damit Europa bei KI nicht ganz den Anschluss verliert.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Die EU strebt die globale Führungsrolle bei KI an. Im Moment muss sie aufpassen, dass sie nicht abgehängt wird.

Die EU strebt die globale Führungsrolle bei KI an. Im Moment muss sie aufpassen, dass sie nicht abgehängt wird.

© Klaus Ohlenschläger / picture alliance

Brüssel. In puncto Künstlicher Intelligenz (KI) in der Anwendung verschiedener Kontexte wie zum Beispiel der Big-Data-Diagnostik oder der Präzisionsmedizin kommt die EU wohl nicht so schnell zu Potte.

Immer noch feilt sie an harmonisierten KI-Vorschriften – das Vehikel dazu ist das avisierte Gesetz über Künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence Act/AIA) – und Änderung bestimmter Rechtsakte der Union. Der deutsche CDU-Europaabgeordnete Axel Voss, zugleich Berichterstatter des Sonderausschusses zu künstlicher Intelligenz im digitalen Zeitalter (AIDA), mahnte am Montagnachmittag in Brüssel zu mehr Tempo.

„Brauchen ein Konzept der vertrauensvollen KI“

Anlass war die Diskussion seines Entwurfes eines Berichts zum AIA im Rechtausausschuss. „Wir brauchen ein Konzept der vertrauensvollen KI, das Entwicklungen nicht durch Überregulierung hemmt. Wir müssen meiner Überzeugung nach mitspielen, führend sein in der KI-Entwicklung, damit wir eine Chance haben, auch digital überleben zu können“, postulierte er in Brüssel.

Hintergrund ist der auch in der Vorlage für das Parlament konzedierte Ist-Zustand, dass KI-Innovationen derzeit führend von US-amerikanischen und chinesischen Unternehmen hervorgebracht werden, die wesentlich libertärer agieren können als ihre Wettbewerber aus der EU.

Die EU will internationale Standards in puncto KI setzen, die insbesondere Hochrisiko-Lösungen adressiert, bei denen die Entscheidung der KI massiven Schaden am Menschen anrichten kann. Dazu zählen auch medizinische KI-Lösungen.

Regulierung nur für ein Bruchteil der Lösungen notwendig

Wie Voss betonte, seien mehr als 90 Prozent aller KI-Lösungen in der EU bereits durch andere Rechtsakte als den AIA reguliert. Deshalb sollte sich der AIA auf die Hochrisikoanwendungen konzentrieren, so Voss. Nach der Sitzung des Rechtsausschusses sei indes noch nicht absehbar, ob der bereits im AIDA akklamierte Bericht auch fraktionsübergreifend vom Rechtsausschuss verabschiedet werde.

„Es gab noch keinen direkten Austausch der Fraktionen untereinander, was Hochrisiko ist und was nicht“, ergänzte Voss. Nicht sonderlich glücklich sei er damit, dass die EU-Kommission derweil schon wieder Fragen der Haftung bei bestimmten KI-Anwendungen im Zusammenhang mit der Produkthaftungsrichtlinie adressieren wolle.

Um nicht noch mehr Zeitverzug bei den KI-Leitplanken für europäische Firmen zu erzeugen, plädierte Voss für die Schaffung einer KI-Verordnung und nicht einer KI-Richtlinie. Hintergrund: Bei einer Verordnung haben die EU-Mitgliedstaaten keinen Spielraum bei der Umsetzung in nationales Recht, ist die Harmonisierung per se gegeben.

Gesundheitsdaten zu Trainingszwecken

Als konkrete datenschutzrechtliche Knackpunkte benannte Voss die Nutzung persönlicher Gesundheitsdaten zu Trainingszwecken. Die Datensätze werden benötigt, um die Algorithmen der KI-Lösungen mittels Maschinellen Lernens praxistauglich zu machen – zum Beispiel zur Detektion eines Brustkrebses anhand der KI-gestützten Auswertung von Mammografiebildern. Zu Trainingszwecken wäre die Verwendung von Sandboxen, die bereits als Umgebung für KI-Experimente eingesetzt werden, möglich.

Übrigens, so Voss ergänzend, seien auch nicht alle KI-Anwendungen, die in Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) verwendet würden, per se als Hochrisikolösungen anzusehen, sofern sie zum Beispiel nur Daten dokumentierten. Ebenfalls sei die Nutzung biometrischer Daten schon gesetzlich geregelt. Selbiges gelte für die oft kritisierte Massenüberwachung durch Privacy-Tec-Unternehmen.

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