Urteil

Arbeitslosmeldung reicht für Kindergeld-Fortzahlung

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Melden sich volljährige, aber noch unter 21 Jahre alte Kinder bei der Arbeitsagentur "arbeitslos", muss die Familienkasse weiterhin Kindergeld zahlen.

Dazu ist es nicht erforderlich, dass sich die Kinder ausdrücklich auch als "arbeitsuchend" registrieren lassen, urteilte jetzt der Bundesfinanzhof.

Im Streitfall hatte eine 19-Jährige zwischen Ausbildung und erstem Job zwei Wartemonate. Damit ihre Eltern weiter Kindergeld erhalten konnten, meldete sie sich arbeitslos.

Dabei kreuzte sie auf einem Fragebogen allerdings nicht ausdrücklich an, dass sie Arbeit sucht. Das sei bei einer Arbeitslosmeldung aber zu unterstellen, argumentierte der BFH. Daher reiche die Meldung aus. (mwo)

Az.: V R 22/15

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Änderungen ab Juli

Neue Zuzahlungsbeträge für Heilmittel in der Arztpraxis

Pro & Contra

Vorhofflimmern: Sollten alle über 65 Jahre eine Smartwatch tragen?

Lesetipps
HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick

Ein Mitarbeiter empfängt ein Fax aus einem Faxgerät.

© piyaphunjun / stock.adobe.com

Datenschutz

Rezeptversand per Fax: Empfängernummer überprüfen – sonst droht Bußgeld