Nadelstichverletzungen

Arbeitsunfälle stark rückläufig

Die Bundesregierung hat angekündigt, das gesetzliche Regelwerk zum Arbeitsschutz in Gesundheitsberufen zu sichten. Mit dem Ziel einer GKV-weit einheitlichen Kostenerstattung für ärztlich verordnete Sicherheitskanülen.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Immer weniger Klinikangestellte verletzten sich bei der Arbeit durch Nadelstiche.

Immer weniger Klinikangestellte verletzten sich bei der Arbeit durch Nadelstiche.

© BVMed-Bilderpool

BERLIN. Nadelstichverletzungen zählen zu den häufigsten Arbeitsunfällen unter Beschäftigten im Gesundheitswesen. Wie sich die Fallzahlen über die Jahre entwickelt haben und welche gravierenden Infektionen für solche Unfälle typisch sind, wollten Bundestagsabgeordnete der Linken kürzlich von der Bundesregierung wissen. Deren Antwort liegt jetzt vor.

Danach waren Maßnahmen zum Arbeitsschutz in Klinik und Praxis über die Jahre offensichtlich nicht vergebens: 2007 verzeichnete die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, auf deren Statistik die Bundesregierung verweist, 3959 meldepflichtige Arbeitsunfälle, die durch "stechende und schneidende ärztliche Werkzeuge" verursacht worden waren.

Seither geht die Kurve stark nach unten. Im aktuellen Berichtsjahr 2014 wurden 1162 vergleichbare Fälle gemeldet. Eine Differenzierung der Fallzahlen nach Arbeitsumfeld – Klinik, Praxis, stationäre und ambulante Pflege – sei jedoch nicht möglich, heißt es, da die Unfallorte nicht extra erfasst würden.

Während die Gesamtzahl der als Berufsunfälle deklarierten Stichverletzungen über die Jahre zurückging, nahmen dagegen diejenigen Fälle zu, die mit einer Arbeitsunfähigkeit einhergingen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zählte 2007 erst 242 Arbeitsunfähigkeiten nach Nadelstichverletzungen.

Seither nahmen die Fallzahlen bis 2014 (415 Fälle) stetig zu. Erst im vergangenen Jahr war mit 391 Arbeitsunfähigkeiten ein leichter Rückgang zu beobachten. Ob sich die Beschäftigten bei solchen gravierenderen Verletzungen mit HIV, Hepatitis B oder C angesteckt haben – auch danach hatten die Linken Bundestagsabgeordneten gefragt – lasse sich nicht ermitteln, heißt es. Die Anzahl der nach Nadelstichverletzungen gezahlten Arbeitsunfallrenten ist mehr als überschaubar: 2014 war lediglich eine solche Rente fällig.

Anlass für die Kleine Anfrage der Linken gaben nach deren Aussage unter anderem Berichte aus Apotheker- und KV-Kreisen, dass einige Krankenkassen sich weigerten, ärztlich verordnete Sicherheitskanülen zum Schutz vor Nadelstichverletzungen im Rahmen der Hilfsmittelversorgung zu erstatten.

Dazu erklärte die Bundesregierung, ihr sei die Problematik bekannt, dass die Erstattung solcher Sicherheitskanülen von den Kassen unterschiedlich gehandhabt werde. In Fällen, "in denen der Einsatz medizinischer Instrumente mit integriertem Sicherheitsmechanismus zum Schutz der Beschäftigten erforderlich ist", müsse dieser Schutz "auch sichergestellt werden".

Arbeits- und Gesundheitsministerium wollten jetzt prüfen, ob hierzu gesetzliche Regelungen erforderlich sind, "die über die bestehenden Vorschriften hinausgehen".

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