Staatsanwalt leitet Daten an Kammer weiter

FRANKFURT AM MAIN (pei). Verhindert die hessische Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen die berufsrechtliche Prüfung von Vorwürfen gegen Ärzte? Die Staatsanwaltschaft hat jetzt entsprechende Medienberichte zurückgewiesen.

Veröffentlicht:

In Berichten des Hessischen Rundfunks hieß es, dass "ausgerechnet ein Staatsanwalt" die Verfolgung von Ärzten erschwere, "die Schmiergeld genommen haben". Laut dem Leiter der Zentralstelle, Staatsanwalt Alexander Badle, trifft das nicht zu.

Bundesweit laufen Verfahren gegen Ärzte, die von ratiopharm für die Verschreibung der Medikamente dieses Unternehmens Geld erhalten haben sollen (wir berichteten). Die Verfahren waren von der Staatsanwaltschaft Ulm an die zuständigen Staatsanwaltschaften in den Bundesländern abgegeben worden. In Hessen sollen 120 Ärzte Geld von ratiopharm angenommen haben.

Badle war, wie berichtet, in einem Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass bei Vertragsärzten kein strafrechtlicher Tatbestand vorliege, weil sie keine Beauftragten der Kassen seien und damit keine Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Paragraf 299 Strafgesetzbuch) vorliege. Deshalb werden die strafrechtlichen Ermittlungen in Sachen ratiopharm in Hessen eingestellt. Vorher müssen die 120 Fälle jedoch erst bei der Staatsanwaltschaft eingetragen werden.

Die Zentralstelle habe aber sehr wohl mit der Landesärztekammer Kontakt aufgenommen, damit sie mögliche Verstöße gegen das Berufsrecht prüfen kann. "Die Kammer weiß, dass viel Arbeit auf sie zukommt", sagte Badle. Die Landesärztekammer bestätigte auf Anfrage, dass die Zentralstelle ihr eine Liste mit den betroffenen Ärzten angekündigt habe. Die Kammer sei "am Ball" und habe bereits Erkundigungen bei der Staatsanwaltschaft Ulm eingezogen.

Staatsanwalt Badle erläuterte, dass nicht jedes Ermittlungsverfahren gegen Ärzte zur berufsrechtlichen Prüfung an die Kammern weitergeleitet werden müsse. Im Fall der ratiopharm-Affaire sei dies aus seiner Sicht aber sinnvoll. Es sei ihm klar, dass sein Gutachten über die strafrechtliche Relevanz der ratiopharm-Zahlungen kontrovers diskutiert werde.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Person im CT.

© oksanazahray / stock.adobe.com

Risikoadaptiertes Vorgehen

Lungenkrebs-Screening: Nach Rauchstopp erst später ins CT?

Eine Frau hat Schmerzen im Unterbauch aufgrund einer Blasenentzündung und hält sich mit der Hand den unteren Bauch.

© Aleksandr Rybalko / stock.adobe.com

Urogenitale Malignome

Akute Zystitis kann auf künftigen Krebs hinweisen

Spritze zum Impfen mit Schriftzug

© Fiedels / stock.adobe.com

Hotline Impfen

Stellen Sie Ihre Fragen zum Impfen!