Buscopan®

Auch bei Reizdarm nicht auf Kassenkosten

Ärzte können den Krampflöser Buscopan® weiterhin regelhaft nicht zu Lasten der GKV verordnen. Eine Ausnahme bei schweren Fällen des Reizdarmsyndroms ist aber noch nicht vom Tisch.

Veröffentlicht:
Reizdarmsyndrom:Laut Bundessozialgericht in den meisten Fällen keine "schwerwiegende Erkrankung". Weshalb OTC-Medikamente dagegen auch nicht erstattungsfähig seien.

Reizdarmsyndrom:Laut Bundessozialgericht in den meisten Fällen keine "schwerwiegende Erkrankung". Weshalb OTC-Medikamente dagegen auch nicht erstattungsfähig seien.

© Adam Gregor/Fotolia.com

KASSEL. Der Versuch von Boehringer Ingelheim, sein nicht-rezeptpflichtiges Spasmolytikum Buscopan® (Butylscopolamin) zumindest für die Indikation Reizdarmsyndrom mit spastischen Beschwerden in die Liste erstattungsfähiger OTC-Arzneimittel zu bekommen, ist vor dem Bundessozialgericht (BSG) weitgehend gescheitert.

Lediglich für schwere Fälle soll der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Erstattungsfähigkeit erneut prüfen, entschied das BSG am Mittwoch.

Therapiestandard?

Boehringer hatte 2008 beantragt, Buscopan® zur Behandlung "spastischer Beschwerden beim Reizdarmsyndrom" auf die Liste der Mittel zu setzen, die zwar nicht rezeptpflichtig sind, aber dennoch zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden können, weil sie "bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten".

Der GBA lehnte dies ab. Das BSG gab ihm nun weitgehend Recht. Das Reizdarmsyndrom sei in der Regel keine "schwerwiegende Erkrankung", betonten die Kasseler Richter. Schon deswegen scheide eine generelle Erstattungsfähigkeit aus.

Allerdings stellte das BSG auch klar, dass der GBA Anträge der Pharmaunternehmen von sich aus umfassend prüfen muss. Er darf die Hersteller nicht einfach darauf verweisen, sie könnten für schwere Verläufe einer Krankheit ja nochmals einen neuen Antrag stellen.

GBA muss Prüfung nachholen

Im Streitfall hatte es der GBA offen gelassen, ob das Reizdarmsyndrom eine schwerwiegende Erkrankung sein kann. Im späteren Streit warf der Ausschuss dann dem Hersteller Boehringer Ingelheim vor, er habe dafür keine Belege beigebracht. Statistiken zufolge nimmt das Reizdarmsyndrom in fünf Prozent der Fälle einen schweren oder besonders schweren Verlauf.

Wenn der GBA in solchen Fällen eine Verordnungsfähigkeit zu GKV-Lasten für möglich hält, muss er Unterlagen hierzu von sich aus anfordern, betonte das Bundessozialgericht. Eine entsprechende Prüfung soll der GBA nun noch nachholen.

Die Chancen für eine Ausnahmeregelung stehen jedenfalls nicht von vornherein schlecht, da das IQWIG Hinweise für eine Wirksamkeit von Buscopan® bei schwerem Reizdarm sieht. (mwo)

Az.: B 6 KA 21/13 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Vitamin-B12-Mangel frühzeitig behandeln!

© Aleksandr | colourbox.de

Fatal verkannt

Vitamin-B12-Mangel frühzeitig behandeln!

Anzeige | WÖRWAG Pharma GmbH & Co. KG
Aktuelle Empfehlungen für die Praxis

© polkadot - stock.adobe.com

Vitamin-B12-Mangel

Aktuelle Empfehlungen für die Praxis

Anzeige | WÖRWAG Pharma GmbH & Co. KG
B12-Mangel durch PPI & Metformin

© Pixel-Shot - stock.adobe.com

Achtung Vitamin-Falle

B12-Mangel durch PPI & Metformin

Anzeige | WÖRWAG Pharma GmbH & Co. KG
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Multimodaler Ansatz zur Regeneration der Darmbarriere

© Steffen Kögler / stock.adobe.com

Reizdarmsyndrom und Nahrungsmittelunverträglichkeiten

Multimodaler Ansatz zur Regeneration der Darmbarriere

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG, Iserlohn
Abb. 1: Symptomverbesserung unter Upadacitinib zu Woche 8 und 52

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [2]

Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

Erste Real-World-Daten bei Colitis ulcerosa und neue Langzeitdaten bei Morbus Crohn zu Upadacitinib

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG, Wiesbaden
Abb. 1: Sequenzierung einer Biologika-Therapie bei MC: Effektivität von VDZ in Abhängigkeit der Therapielinie

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [10]

Frühe versus personalisierte Therapie bei Morbus Crohn

Führt mehr als ein Weg zu einem besseren Behandlungsergebnis?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuer Verschlüsselungsalgorithmus in der TI

gematik verlängert Frist für Austausch der E-Arztausweise

Lesetipps
Mit einer eher seltenen Diagnose wurde ein Mann in die Notaufnahme eingeliefert. Die Ursache der Hypoglykämie kam erst durch einen Ultraschall ans Licht.

© Sameer / stock.adobe.com

Kasuistik

Hypoglykämie mit ungewöhnlicher Ursache

Die Glaskuppel zur Notfallreform: Zustimmung und Zweifel

© undrey / stock.adobe.com

Kolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zur Notfallreform: Zustimmung und Zweifel