TIPP DES TAGES
Aufklärung ohne Details rechtens
Bei der Aufklärung über Risiken einer Op müssen Ärzte nicht alle medizinischen Details darstellen. In der Regel reicht es, vor der Op die Risiken im Großen und Ganzen zu schildern.
Willigt der Patient anschließend ein, ist die Zustimmung rechtlich wirksam. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz (Az.: 5 U 1288/07) hervor. Sofern feststeht, dass der Arzt individuell aufgeklärt habe, sei die Zustimmung wirksam - auch ohne Aufklärung im Detail.