IGeL-Urteil des Bundesgerichtshofs
Aufklärungsformulare unterliegen nur eingeschränkt der richterlichen Kontrolle
Der Bundesgerichtshof hat eine Verbraucherschutz-Klage gegen den Berufsverband der Augenärzte abgewiesen. Streitpunkt war die Empfehlung einer Glaukom-Untersuchung im Aufklärungsformular.